HV-Bekanntmachung: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.11.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Freitag, 14.10.2016 15:10 von DGAP - Aufrufe: 213

Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 14.10.2016 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 - - ISIN DE0009147207 - Ergänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung der Constantin Medien AG am 9./10. November 2016 Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. September 2016 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Constantin Medien AG für Mittwoch, den 9. November 2016 (falls erforderlich mit Fortsetzung am Donnerstag, den 10. November 2016), in München einberufen. Nach Einberufung dieser ordentlichen Hauptversammlung hat Herr Rechtsanwalt Ferdinand von Rom, Broich Rechtsanwälte, Frankfurt, in Vollmacht für die Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz, gemäß § 122 Abs. 3 AktG die gerichtliche Ermächtigung zur Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung, wie im Nachfolgenden dargestellt, beantragt und begründet. Entsprechend dem Verlangen der Aktionärin Highlight Event and Entertainment AG wird die Tagesordnung wie folgt ergänzt: Zu 5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die zuletzt am 30. Juli 2014 von der Hauptversammlung beschlossene Bestellung von Dr. Dieter Hahn zum Mitglied des Aufsichtsrats der Constantin Medien AG war bereits damals wegen Verstoßes gegen § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AktG gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 4 AktG nichtig und somit unwirksam, da Dr. Dieter Hahn zu dieser Zeit zeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrats der Highlight Communications AG, einer laut Geschäftsbericht der Constantin Medien AG vollkonsolidierten Tochtergesellschaft der Constantin Medien AG, war (und dies noch immer ist) und somit gesetzlicher Vertreter eines von der Constantin Medien AG abhängigen Unternehmens im Sinne von § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AktG. Die Highlight Event and Entertainment AG schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: a) Herr Freddie Geier, Kaufmann, wohnhaft in Karlsruhe. b) Dr. Paul Graf, Kaufmann, wohnhaft in Rheinfelden, Schweiz. c) Herr Thomas von Petersdorff-Campen, Rechtsanwalt, wohnhaft in München. d) Herr Daniel Schütze, Rechtsanwalt, wohnhaft in Frankfurt am Main. Zu Herr Freddie Geier ist nicht Mitglied in einem gesetzlich zu a) bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren inund ausländischen Kontrollgremien. Zu Herr Dr. Paul Graf ist Mitglied des Aufsichtsrats der Constantin b) Film AG, München. Darüber hinaus ist Herr Dr. Paul Graf nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren inund ausländischen Kontrollgremien. Zu Herr Thomas von Petersdorff-Campen ist nicht Mitglied in einem c) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren inund ausländischen Kontrollgremien. Zu Herr Dr. Daniel Schütze ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der d) Kraichgau-Klinik AG, Bad Rappenau, sowie Mitglied des Aufsichtsrats der TTL Information Technology AG, München. Darüber hinaus ist Herr Dr. Daniel Schütze nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren inund ausländischen Kontrollgremien. Zu Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Jan P. Weidner und Neuwahl 8: eines Aufsichtsratsmitglieds Die Highlight Event and Entertainment AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das Aufsichtsratsmitglied Jan P. Weidner wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufs dieser Hauptversammlung abberufen. Wenn die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Jan P. Weidner abberufen hat, schlägt die Highlight Event and Entertainment AG ferner vor, folgende Person zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen: Herr Dr. René Eichenberger, Unternehmer, wohnhaft in Herrliberg, Kanton Zürich, Schweiz. Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung zum Ablauf der einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Herr Dr. René Eichenberger ist nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren inländischen Kontrollgremien; Herr Dr. René Eichenberger ist Mitglied in folgenden vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien: * Präsident des Verwaltungsrats der (Alternative) 2 Holding AG, Zollikon, Kanton Zürich, Schweiz * Mitglied des Verwaltungsrats der Pulse Evolution Corporation, Port St. Lucie, Vereinigte Staaten von Amerika Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklärt die Highlight Event and Entertainment AG, dass nach unserer Kenntnis keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder den Organen der Gesellschaft steht. Zu Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel 9: und dem Mitglied des Vorstands Leif Arne Anders durch die Hauptversammlung Wir schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) 'Dem Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel wird das Vertrauen entzogen.' b) 'Dem Mitglied des Vorstands Leif Arne Anders wird das Vertrauen entzogen.' Ismaning, im Oktober 2016 Constantin Medien AG Der Vorstand 14.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Constantin Medien AG Münchener Straße 101 g 85737 Ismaning Deutschland E-Mail: hauptversammlung@constantin-medien.de Internet: http://www.constantin-medien.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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