HV-Bekanntmachung: caatoosee ag i.L.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.08.2014 in Leonberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Freitag, 20.06.2014 15:20 von DGAP - Aufrufe: 223

caatoosee ag i.L. / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 20.06.2014 15:19 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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caatoosee ag i.L. Leonberg - ISIN DE 000A1E8HY7 - - Wertpapier-Kenn-Nummer A1E8HY - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 01. August 2014, um 11.00 Uhr im Amber Hotel, Römerstraße 102, 71229 Leonberg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehenen Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 mit dem erläuternden Bericht der Abwicklerin zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 Die genannten Unterlagen können im Internet unter http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 01. August 2014 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch die Abwicklerin und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den von der Abwicklerin aufgestellten Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, versehen ist, festzustellen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Abwicklerin für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, der Abwicklerin, die im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Abwicklerin und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 amtiert haben, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung vom 01. August 2014 läuft die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Rainer Dietmann (Aufsichtsratsvorsitzender), Herr Dr. Klaus Taraschka (stellvertretender Aufsichtsvorsitzender) und Herr Dr. Wolfgang Russ ab. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Herr Rainer Dietmann, Rechtsanwalt, Partner der Rittershaus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Mannheim/Frankfurt a.M./München), wohnhaft in Mannheim b) Dr. Klaus Taraschka, Rechtsanwalt, Leiter Recht und Versicherungen bei der M+W Group GmbH (Stuttgart), wohnhaft in Stuttgart c) Dr. Wolfgang Russ, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner der Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (Stuttgart), wohnhaft in Winnenden Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das ist das Geschäftsjahr 2018, da das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2019. Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind Mitglieder in den nachfolgend aufgeführten anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien für Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). a) Herr Rainer Dietmann ist wie folgt Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Progroup AG, Offenbach an der Queich - Vorsitzender des Aufsichtsrats der GLOBAL Vermögensberatung AG, Wiesbaden - Mitglied des Aufsichtsrats der SSP Deutschland GmbH, Eschborn b) Herr Dr. Klaus Taraschka ist wie folgt Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien für Wirtschaftsunternehmen - Chairman of the Board der True Value Solar Holding Ltd., Melbourne, Australia - Chairman of the Board der True Value Solar Group Pty Ltd., Melbourne, Australia c) Herr Dr. Wolfgang Russ ist wie folgt Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien für Wirtschaftsunternehmen - Vorsitzender des Beirats der MBO Maschinenbau Oppenweiler Binder GmbH & Co. KG, Oppenweiler - Aufsichtsratsvorsitzender der FERMO Massivhaus Holding AG, Murr - Aufsichtsratsvorsitzender der FERMO Massivhaus AG, Murr d) Im Übrigen bestehen bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Gemäß Ziffer 5.4.1 Satz 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex legt der Aufsichtsrat Folgendes offen: - Herr Rainer Dietmann ist Partner der Ritterhaus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, die auch Rechtsberatungsleistungen an die caatoosee ag i.L. erbringt. - Herr Dr. Klaus Taraschka ist als Leiter Recht und Versicherungen in einer Führungsposition für die M+W Group GmbH als wesentlich an der caatoosee ag i.L. beteiligter Aktionärin im Sinne von Ziffer 5.4.1 Satz 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex tätig. Die M+W Group GmbH, Stuttgart, ist über die M+W Facility Engineering GmbH, Stuttgart, und die MWZ IT GmbH, Wien, Österreich, mittelbar an der caatoosee ag i.L. beteiligt. Die MWZ IT GmbH hält nach Kenntnis der Gesellschaft rund 75,74 % der Stimmrechte an der caatoosee ag i.L.. - Herr Dr. Wolfgang Russ ist Partner der Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, die Steuerberatungsleistungen an die caatoosee ag i.L. sowie Steuerberatungs- und sonstige Leistungen an die M+W Group GmbH und andere Tochtergesellschaften der M+W-Gruppe erbringt. Die M+W Group GmbH ist eine wesentlich an der caatoosee ag i.L. beteiligte Aktionärin im Sinne von Ziff. 5.4.1 Satz 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Darüber hinaus unterhalten die zur Wahl stehenden Aufsichtsratsmitglieder nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine nach Ziffer 5.4.1 Satz 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird mitgeteilt: Für den Fall der Wahl von Herrn Rainer Dietmann in den Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, in der nächsten Aufsichtsratssitzung erneut Herrn Rainer Dietmann als Kandidat für den Vorsitz im Aufsichtsrat vorzuschlagen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2013 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für die Liquidations-Schlussbilanz gewählt. Falls die Abwicklung nicht bis zum 31. Dezember 2014 beendet werden kann, ist für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 ein Jahresabschluss aufzustellen und ein Lagebericht zu erstellen und zu prüfen. Daher soll vorsorglich ein Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 zu wählen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung EUR 12.049.494,00. Es ist eingeteilt in 12.049.494 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich damit auf 12.049.494 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Teilnahmevoraussetzungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 25. Juli 2014, 24.00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: caatoosee ag i.L. c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki - Böblinger Str. 26 70178 Stuttgart Telefax: +49 (0)711/4709-713 E-Mail: caatoosee@art-of-conference.de Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Schriftform oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 11. Juli 2014, 0.00 Uhr, zu beziehen ('Nachweisstichtag' oder 'Record Date') und muss der Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 25. Juli 2014, 24.00 Uhr, unter der zuvor genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, mit diesen Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen können. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der zuvor genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. Die Eintrittskarten dienen der Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und werden an der Eingangskontrolle in Stimmkarten umgetauscht. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Unsere Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein depotführendes Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution ihrer Wahl ausüben zu lassen. Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung gemäß den oben beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich. Die Satzung der Gesellschaft enthält keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen im Hinblick auf die Vollmachtserteilung. Nach dem Gesetz gilt daher Folgendes: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung: caatoosee ag i.L. c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki - Böblinger Str. 26 70178 Stuttgart Telefax: +49 (0)711/4709-713 E-Mail: caatoosee@art-of-conference.de Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 10.30 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Amber Hotel, Römerstraße 102, 71229 Leonberg, zur Verfügung. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht unter http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html zum Download zur Verfügung. Die Aktionäre werden gebeten, das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen. Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären darüber hinaus an, dass sie sich nach Maßgabe erteilter Weisungen auch durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung gemäß den oben beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekanntgemachten Beschlussvorschläge der Abwicklerin und/oder des Aufsichtsrats gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Weisungen entgegen. Weitere Informationen zur Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie das Formular für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen können auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html) heruntergeladen oder unter der oben für die Anmeldung zur Hauptversammlung angegebenen Adresse angefordert werden. Die Aktionäre werden gebeten, das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform. Die Vollmachten mit den darin enthaltenen Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Eintrittskarte müssen bis spätestens Mittwoch, 30. Juli 2014, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen: caatoosee ag i.L. c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki - Böblinger Str. 26 70178 Stuttgart Telefax: +49 (0)711/4709-713 E-Mail: caatoosee@art-of-conference.de Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 10.30 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Amber Hotel, Römerstraße 102, 71229 Leonberg, zur Verfügung. Nach Mittwoch, 30. Juli 2014, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse, Fax- Nummer oder E-Mail-Adresse eingehende Vollmachten, Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder Änderungen von Weisungen können nicht mehr berücksichtigt werden; am Tag der Hauptversammlung selbst steht dafür ab 10.30 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Amber Hotel, Römerstraße 102, 71229 Leonberg, zur Verfügung. Form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären bieten wir an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an die Abwicklerin der Gesellschaft unter folgender Adresse zu richten: caatoosee ag i.L. Abwicklerin Riedwiesenstraße 1 71229 Leonberg Sie müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, 01. Juli 2014, 24.00 Uhr, zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien sind (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG). Rechte der Aktionäre: Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 AktG Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag der Abwicklerin und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG (Wahlvorschläge) übersenden. Gegenanträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten: caatoosee ag i.L. Investor Relations Riedwiesenstraße 1 71229 Leonberg Telefax: +49 (0)71 52/355 66 50 E-Mail: investors@caatoosee.com Nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft werden zugänglich zu machende Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer zugänglich zu machenden Begründung und einer eventuellen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html) zugänglich gemacht. Dabei werden die bis Donnerstag, den 17. Juli 2014, 24.00 Uhr, bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge berücksichtigt. Die caatoosee ag i.L. ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies ist der Fall, - soweit sich die Abwicklerin durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, - wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, - wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält, - wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der caatoosee ag i.L. nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist, - wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, - wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder - wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Die Abwicklerin behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen. Für Wahlvorschläge von Aktionären gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß mit der Maßgabe, dass ein Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 AktG). Die caatoosee ag i.L. ist über die vorgenannten, bei den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und den Wohnort enthalten. Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht des Aktionärs Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von den Abwicklern Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. In den Fällen des § 131 Abs. 3 AktG darf die Abwicklerin die Auskunft verweigern. Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden, so ist sie jedem anderem Aktionär auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Die Abwicklerin darf in diesem Fall die Auskunft nicht nach § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 AktG verweigern. Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 20 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft zeitlich angemessen beschränken. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Die Informationen gemäß § 124 a AktG einschließlich dieser Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft (http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html) zugänglich. Unter http://www.caatoosee.com/investor-relations/hauptversammlung.html werden nach Abschluss der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht werden. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 01. August 2014 zur Einsichtnahme ausliegen. Leonberg, im Juni 2014 caatoosee ag i.L. Die Abwicklerin 20.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: caatoosee ag i.L. Riedwiesenstr. 1 71229 Leonberg Deutschland E-Mail: investors@caatoosee.com Internet: http://www.caatoosee.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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