Golfino AG: Nach Trump Wahlsieg gute Aussichten in den USA

Mittwoch, 09.11.2016 17:10 von DGAP - Aufrufe: 78

DGAP-News: Golfino AG / Schlagwort(e): Anleihe/Umsatzentwicklung Golfino AG: Nach Trump Wahlsieg gute Aussichten in den USA 09.11.2016 / 17:06 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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PRESSEMITTEILUNG GOLFINO AG: Nach Trump Wahlsieg gute Aussichten in den USA Glinde, 09.11.2016 Auch im dritten Jahr nach dem Markteinstieg in den USA ist Golfino weiter auf der Erfolgsspur. Der Umsatz wuchs im Geschäftsjahr 2015/16 um 35%. Im Geschäftsjahr 2016/17 plant der europäische Marktführer in der Golfbekleidung einen Zuwachs von 40%. Golfino bedient mittlerweile 230 Kunden des amerikanischen Golf Einzelhandels. Zudem betreibt Golfino einen Flagship Store in Palm Beach, Florida. Der Erfolg beruht nach Aussagen des CEO Dr. Bernd Kirsten auf dem guten Preis-/ Leistungsverhältnis. Styling und Produktqualität würden in den USA hoch geschätzt. Die Preise liegen auf europäischem Niveau. Kirsten weiter: "Donald Trump ist nicht nur ein fantastischer Golfer, sondern betreibt in den USA mehrere exklusive Golf Resorts, die bei Golfino Kunde sind". Trump Unternehmen hätten keine Scheu, Premium Marken aus dem Ausland einzukaufen. Kirsten befürchtet keine Nachteile für sein Unternehmen bezüglich einer möglichen protektionistischen Wirtschaftspolitik. Die Textilindustrie sei bereits mit Importzöllen belegt, die bei Golfino einkalkuliert sind. Mit der Streichung dieser Zölle zum Beispiel im Rahmen einer TTIP Vereinbarung hatte das Unternehmen realistischer Weise nicht gerechnet. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: GOLFINO AG Team Anleihe Phone: +49 (0)40 727 55 - 195 anleihe@golfino.com
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09.11.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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519093 09.11.2016
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