Ein Flugzeug am Boden (Symbolbild).
Dienstag, 21.11.2017 16:02 von | Aufrufe: 1016

Fluggesellschaft haftet bei unverschuldetem Sturz auf Passagierbrücke

Ein Flugzeug am Boden (Symbolbild). pixabay.com https://pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Sturz eines Reisenden auf einer Fluggastbrücke kann Airlines teuer zu stehen kommen. Der Gang über eine solche Brücke oder eine Flugzeugtreppe in den Flieger gehöre zum Einsteigevorgang, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag.

Luftverkehrsunternehmen haften demnach, wenn Passagiere unverschuldet wegen der spezifischen Gefahren eines solchen Übergangs zu Fall kommen. Bei der Fluggastbrücke könnten dies etwa der konstruktionsbedingt fehlende Handlauf, ein von der Höhe des Flugzeugeinstieges abhängiges Gefälle und die Gefahr von Kondenswasserbildung wegen unterschiedlicher Temperaturbereiche sein.

Der BGH hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf und verwies es zurück. Das Berufungsgericht muss nun prüfen, inwiefern einem Reisenden Schmerzensgeld zusteht, der im Februar 2013 vor seinem Flug von Düsseldorf nach Hamburg auf einer feuchten Stelle einer Fluggastbrücke ausgerutscht war und sich dabei die linke Kniescheibe gebrochen hatte(Az.:X ZR 30/15)./skf/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Fraport AG
ME2HGU
Ask: 0,75
Hebel: 4,70
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME2HGU,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

47,46
+0,89%
Fraport AG Realtime-Chart
6,766
+1,29%
Lufthansa Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Lufthansa Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.