EU-Flagge vor dem Europäischen Parlament in Straßburg.
Mittwoch, 15.02.2017 15:32 von | Aufrufe: 1964

EU-Parlament sagt Ja zu Ceta

EU-Flagge vor dem Europäischen Parlament in Straßburg. - © istock.com / artJazz

Das Parlament der Europäischen Union hat am Nachmittag dem transatlantischen Freihandelsabkommen Ceta zugestimmt. Laut einer Pressemitteilung des Parlaments sprachen sich bei 33 Enthaltungen 408 Abgeordnete für den Vertrag aus; 254 EU-Parlamentarier lehnten das Abkommen ab. Unter den 254 Parlamentariern, die mit Nein votierten, befinden sich laut Medienberichten vor allem Vertreter der Linken und Grünen sowie Teile der Sozialdemokraten.

EU-Kommissarin: Standards der Lebensmittelsicherheit bleiben erhalten

Der Abstimmung war eine kontroverse Debatte vorausgegangen. Ceta-Befürworter riefen die Parlamentarier dazu auf, angesichts der US-Präsidentschaft des Freihandelskritikers Donald Trump mit der Abstimmung ein Zeichen gegen Protektionismus zu setzen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström versuchte in ihrer Rede, Zweifel an dem kanadisch-europäischen Abkommen zu zerstreuen. Ceta, erklärte Malmström laut Medienberichten, werde die „Standards für die Sicherheit von Lebensmitteln nicht ändern.“ Teile des Abkommens, vor allem Handelserleichterungen, gelten infolge der heutigen Zustimmung voraussichtlich ab April. Eine letzte Hürde vorm endgültigen Inkrafttreten von Ceta stellt die noch ausstehende Zustimmung der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten dar.

Ceta-Gegner sehen Verbraucher- und Umweltschutz in Gefahr

Die Abstimmung im Europaparlament war von Protesten von Ceta-Gegnern begleitet worden. Vor dem Parlamentssitz in Straßburg demonstrierten rund 100 Menschen gegen das Abkommen, durch das Kritiker eine Aushöhlung von Standards beim Verbraucher- und Umweltschutz befürchten. Deutsche Ceta-Gegner erlitten unterdessen einen Rückschlag: In Bayern hatten verschiedene Verbände und Initiativen versucht, das umstrittene Abkommen über ein Volksbegehren doch noch zu kippen. In ihrem heutigen Urteil erklärten die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichthofs das Volksbegehren für unzulässig.


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