Die wehende Flagge der EU.
Dienstag, 07.03.2017 13:23 von | Aufrufe: 429

EU-Gericht kippt Entscheidung zum Stopp der Fusion von UPS und TNT

Die wehende Flagge der EU. ©unsplash.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat die Fusion der beiden Paketdienste UPS (UPS Aktie) und TNT nach einem Urteil des EU-Gerichts zu Unrecht gestoppt. Dies entschieden die Luxemburger Richter am Dienstag auf Klage des US-Konzerns UPS, der 2012 die Übernahme des niederländischen Konkurrenten TNT Express angemeldet hatte.

Die EU-Kommission untersagte dies im Januar 2013 mit der Begründung, sonst gäbe es in 15 der 28 EU-Mitgliedstaaten im Markt zur Lieferung von Kleinpaketen zu wenige Anbieter und damit kaum Konkurrenz. Zu befürchten wären Preissteigerungen zu Lasten der Kunden.

Das EU-Gericht erklärte den Beschluss jetzt für nichtig, weil die Kommission im Verfahren Verteidigungsrechte von UPS missachtet habe. Aus Sicht des Gerichts hätte die Behörde dem Unternehmen mitteilen müssen, welches Analysemodell sie für die Entscheidung verwendet. Dann hätte UPS seine Interessen besser wahrnehmen können, argumentierten die Richter.

Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts sind Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof möglich. Die EU-Kommission wollte sich zu dem Urteil zunächst nicht äußern./vsr/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zur United Parcel Service SE B Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News