LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat die Fusion der beiden Paketdienste UPS (UPS Aktie)
Die EU-Kommission untersagte dies im Januar 2013 mit der Begründung, sonst gäbe es in 15 der 28 EU-Mitgliedstaaten im Markt zur Lieferung von Kleinpaketen zu wenige Anbieter und damit kaum Konkurrenz. Zu befürchten wären Preissteigerungen zu Lasten der Kunden.
Das EU-Gericht erklärte den Beschluss jetzt für nichtig, weil die Kommission im Verfahren Verteidigungsrechte von UPS missachtet habe. Aus Sicht des Gerichts hätte die Behörde dem Unternehmen mitteilen müssen, welches Analysemodell sie für die Entscheidung verwendet. Dann hätte UPS seine Interessen besser wahrnehmen können, argumentierten die Richter.
Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts sind Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof möglich. Die EU-Kommission wollte sich zu dem Urteil zunächst nicht äußern./vsr/DP/stb
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