EQS-CMS: Atrium European Real Estate Limited: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

Montag, 04.04.2022 17:37 von DGAP - Aufrufe: 110

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Atrium European Real Estate Limited / Veröffentlichung des Herkunftsmitgliedstaates gem. § 119 Abs. 7 BörseG Atrium European Real Estate Limited: Sonstige Zulassungsfolgepflichten 04.04.2022 / 16:37 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


ATRIUM EUROPEAN REAL ESTATE LIMITED 11-15 Seaton Place St. Helier Jersey JE4 0QH Channel Islands

Jersey, 4 April 2022

E-2556 - ATRIUM EUROPEAN REAL ESTATE LIMITED - Veröffentlichung von vorgeschriebenen Informationen: Wahl des Herkunftsmitgliedstaates

Diese Mitteilung wird als vorgeschriebene Information gemäß Artikel 20 des luxemburgischen Gesetzes vom 11. Januar 2008 über die Transparenzanforderungen an Emittenten von Wertpapieren idgF (das Transparenzgesetz 2008) veröffentlicht.

Atrium European Real Estate Limited wählt das Großherzogtum Luxemburg als ihren Herkunftsmitgliedstaat im Sinne von Artikel 1(9) des Transparenzgesetzes 2008 und § 1 Z 14 des österreichischen Börsengesetzes.

 

ATRIUM EUROPEAN REAL ESTATE LIMITED

 


04.04.2022


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Atrium European Real Estate Limited
11-15 Seaton Place
JE4 0QH St. Helier
Jersey Guernsey
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1319823  04.04.2022 

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