EQS-Adhoc: Ausserordentliche Generalversammlung genehmigt sämtliche Anträge

Montag, 29.01.2018 17:55 von DGAP - Aufrufe: 147

EQS Group-Ad-hoc: Cham Paper Group Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung Ausserordentliche Generalversammlung genehmigt sämtliche Anträge 29.01.2018 / 17:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Cham, 29. Januar 2018 Ausserordentliche Generalversammlung genehmigt sämtliche Anträge

Heute fand in Cham die ausserordentliche 106. Generalversammlung der Cham Paper Group Holding AG statt. Traktandiert waren Statutenanpassungen im Zusammenhang mit der am 5. Dezember 2017 kommunizierten Veräusserung des Geschäftsbereichs Papier an die südafrikanische Sappi Gruppe. An der Generalversammlung waren insgesamt 66.5% des stimmberechtigten Aktienkapitals vertreten.

Die Anträge des Verwaltungsrats wurden allesamt mit deutlicher Mehrheit angenommen. Unter anderem stimmten die Aktionäre einer Namensänderung zu Cham Group AG und einer Änderung des Gesellschaftszwecks zu.

Der Vollzug (Closing) des Verkaufs des Geschäftsbereichs Papier wird per Ende Februar 2018 erwartet. Die ordentliche 107. Generalversammlung der Cham Group AG wird am 2. Mai 2018 stattfinden. Rückfragen und Auskünfte Medien- und IR-Stelle Cham Paper Group Holding AG Edwin van der Geest E-Mail: media@cham-group.com oder investor@cham-group.com Telefon: +41 43 268 32 32 / +41 79 330 55 22 Valor / ISIN / Ticker: Namenaktien Cham Paper Group Holding AG 193 185 / CH0001931853 / CPGN

Über die Cham Paper Group Die Cham Paper Group ist eine führende Herstellerin von gestrichenen Spezialpapieren. Ihre Papiere weisen dank Oberflächenveredelungen Funktionalitäten auf, die für die Kunden einen Mehrwert darstellen. Das 1657 gegründete Unternehmen verfügt über drei Standorte, einen in der Schweiz (Cham) und zwei in Italien (Carmignano und Condino) und unterhält ein globales Vertriebsnetz. Mit der Konzentration auf die Entwicklungs- und Vertriebstätigkeit und dem Rückzug aus der Papierproduktion in der Schweiz entstand auf dem Fabrikareal im Zentrum von Cham Platz für Neues. Die Cham Paper Group entwickelt dort einen elf Hektaren umfassenden Stadtteil, das Papieri-Areal. Disclaimer Diese Kommunikation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, z. B. Angaben unter Verwendung der Worte "glaubt", "geht davon aus", "erwartet" oder Formulierungen ähnlicher Art. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen bekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten sollte sich der Leser nicht auf derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen verlassen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Diese Mitteilung erscheint in Deutsch und Englisch. Rechtsverbindlich ist die deutsche Originalfassung.

Zusatzmaterial zur Meldung: Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=UVYNVQQSGR Dokumenttitel: CPGN_MM_20180129
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Cham Paper Group Holding AG
Fabrikstrasse
6330 Cham
Schweiz
Telefon: +41 41 785 33 33
Fax: +41 41 785 31 50
E-Mail: mail.cham@cham-group.com
Internet: www.cham-group.com
ISIN: CH0001931853
Valorennummer: -
Börsen: SIX Swiss Exchange
 
Ende der Mitteilung EQS Group News-Service

649387  29.01.2018 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=649387&application_name=news&site_id=ariva
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News