Dieselmotoren – keine unzulässige Abschalteinrichtung?

Donnerstag, 03.11.2016 21:20 von Handelsblatt - Aufrufe: 324

Der Dieselskandal kommt Volkswagen (VW Aktie) in den USA teuer zu stehen. Deswegen beteuert der Autobauer, bei der beanstandeten Software handle es sich um keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht.

Bei der beanstandeten Software in den Diesel-Motoren von Volkswagen handelt es sich nach Ansicht des Konzerns um keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht. „Die Wirksamkeit der Abgasreinigungsanlage wird in diesen Fahrzeugen gerade nicht reduziert“, erklärte der Konzern in einem Reuters am Donnerstag vorliegenden Schreiben. Dass Volkswagen trotzdem rund acht Millionen Autos in Europa umrüstet, begründete der Konzern damit, dass man im Interesse der Kunden konstruktiv mit den Behörden zusammenarbeiten wolle.

Laut „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR, die am Donnerstag zuerst darüber berichteten, will Volkswagen mit dieser Argumentation Schadenersatzzahlungen an Millionen Kunden in Deutschland und Europa entgehen. In Schriftsätzen bei Gericht argumentiere der Konzern, man habe die Vorgaben für die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoff-Messungen erfüllt – auf dem Prüfstand, berichteten die Medien. Daher könne man nicht von einer Manipulation sprechen.

VW hatte vor gut einem Jahr gegenüber den US-Behörden zugegeben, Software der Motorsteuerung so manipuliert zu haben, dass Stickoxid-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Straßenbetrieb eingehalten werden. In den USA kostet den Konzern im Dieselskandal ein Vergleich mit Autobesitzern und den Behörden rund 15 Milliarden Euro.

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