Die Begeisterung für Drohnen bereitet zunehmend Probleme. Unfälle, Störungen des Luftverkehrs – die Politik will die kleinen Flugobjekte an die kurze Leine nehmen. Mit Nummernschildern und Führerscheinpflicht.Die Zahl ist imposant: Nach Schätzungen der amerikanischen Flugaufsichtsbehörde FAA wurden alleine in den USA an diesem Weihnachtsfest eine Million Drohnen verschenkt. Und natürlich wurden viele sofort ausprobiert – mit entsprechenden Folgen. Unfälle zwischen Drohnen und Fußgängern oder Autos bestimmten die Schlagzeilen in vielen US-Zeitungen.Die beliebten unbemannten Flugobjekte werden immer mehr zu einem Problem. Nicht nur in den USA sorgen die fliegenden Plagegeister für Unruhe. Auch in Europa kommen sich Drohnen und Flugzeuge oder Helikopter immer häufiger gefährlich nahe. Eine genaue Zahl solcher „Begegnungen“ gibt es nicht, da sie nicht zentral erfasst werden. Störungen des Luftverkehrs werden in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Teilweise werden die Daten beim zuständigen Verkehrsministerium gesammelt, teilweise von den untergeordneten Luftfahrtbehörden, von denen es in einigen Bundesländern gleich mehrere gibt. Zudem gibt es keine Meldepflicht, sofern die Situation nicht wirklich brenzlig ist. Die Aufsichtsbehörden sind also auf freiwillige Meldungen der Piloten angewiesen.Dennoch wurden in Deutschland im gerade abgelaufenen Jahr einige durchaus bemerkenswerte Vorfälle mit Drohnen registriert. So sichtete nach Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) zum Beispiel ein Geschäftsflugzeug am 17. Februar 2015 in 1100 Metern Höhe in der Region Frankfurt eine Drohne. In solchen Flughöhen haben die unbemannten Flugobjekte aber nichts mehr verloren. Seit Juni vergangenen Jahres ist klar geregelt: Ohne Genehmigung beziehungsweise Freigabe durch die DFS dürfen Flugmodelle bis fünf Kilogramm Gesamtgewicht maximal 30 Meter hoch fliegen, bei einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm gilt die Grenze 50 Metern Flughöhe. Generell muss der Pilot einer Drohne sein Gerät stets im Auge behalten.
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