Eine Pharmazeutin bei ihrer Arbeit. (Symbolbild)
Freitag, 08.03.2024 13:00 von wallstreet:online Zentralredaktion | Aufrufe: 235

Chartanalyse: Doppelboden bei Dividendentitel Pfizer! Folgt jetzt die 50-Prozent-Chance?

Eine Pharmazeutin bei ihrer Arbeit. (Symbolbild) © PeopleImages / E+ / Getty Images http://www.gettyimages.de/
Zwei Jahre ging es für die Papiere von Pfizer bergab, gegenüber dem Allzeithoch büßte der Titel über die Hälfte seines Wertes ein. Doch inzwischen verdichten sich die Anzeichen auf eine mögliche Trendwende.Nichts als Ärger hat die Aktie von Pfizer Anlegern in den vergangenen zwei Jahren beschert. Seit dem bei rund 61 US-Dollar markierten Allzeithoch geht es bei den Papieren mit der Ausnahme einer Zwischenerholung im Herbst 2022 steil bergab. Gegenüber ihren Rekordnotierungen hat die Aktie über die Hälfte ihres Wertes eingebüßt. Aktie vor 50-Prozent-Rallye? Das allerdings könnte sich schon bald ändern, denn in der Aktie formiert sich ein Doppelboden. Der könnte nicht nur für eine Rallye von …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen

ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in BioNTech SE ADR
TT4D3L
Ask: 2,48
Hebel: 4,44
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: TT4D3L,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

99,45 $
+7,83%
BioNTech SE ADR Chart
29,23 $
+2,35%
Pfizer Inc. Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Pfizer Inc. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.