Ein Richterhammer (Symbolbild).
Dienstag, 25.10.2016 16:04 von | Aufrufe: 143

BGH untersagt Mindestpauschalen für Kontoüberziehung

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Banken dürfen Kontoinhabern für eine geduldete Überziehung keine Mindestpauschale berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag nach Klagen von Verbraucherschützern entschieden. Demnach benachteiligen derartige Klauseln die Kunden in unangemessener Weise, weil diese unabhängig von der Höhe und Laufzeit des Kredits den Aufwand für die Bearbeitung tragen müssen. Geduldete Überziehung bedeutet, dass der Kontoinhaber nicht nur ins Minus rutscht, sondern dabei auch noch seinen Dispokredit überschreitet. Kassiert die Bank dafür nicht einfach Zinsen, sondern grundsätzlich ein Mindestentgelt, kann das für den Kunden sehr ungünstig sein. Im Extremfall kann es passieren, dass er wegen einer Überziehung um wenige Cent an nur einem einzigen Tag mehrere Euro Gebühr zahlen muss. (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15)/sem/DP/she


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.