Ein Richterhammer (Symbolbild).
Mittwoch, 08.05.2024 05:50 von | Aufrufe: 124

BGH prüft Aufrechnung von verjährtem Schadenersatz gegen Mietkaution

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Mittwoch (11 Uhr) dazu, ob ein Vermieter einer Wohnung verjährte Schadensersatzforderungen wegen Beschädigungen an einer Wohnung mit der Mietkaution verrechnen kann. Geklagt hat eine Mieterin, die nach Ende ihres Mietvertrags ihre Kaution in Höhe von rund 780 Euro zurückverlangte. Ihr Vermieter hatte diese mit umstrittenen Ersatzansprüchen wegen einer Beschädigung der Wohnung aufgerechnet. Ob der BGH am Mittwoch ein Urteil fällt, ist noch offen. (Az. VIII ZR 184/23)

In den Vorinstanzen hatte die Mieterin mit ihrer Klage auf Rückzahlung der Kaution Erfolg. Das Landgericht Nürnberg-Fürth argumentierte, die Ansprüche seien zum Zeitpunkt, zu dem der Vermieter seine Aufrechnungsabsicht erklärte, schon verjährt gewesen. Nach Rückgabe einer Wohnung haben Vermieter in der Regel sechs Monate Zeit, um von ihren ehemaligen Mietern Schadenersatz für eine Beschädigung einzufordern./jml/DP/he


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