Ein Richterhammer (Symbolbild).
Freitag, 24.11.2017 05:49 von | Aufrufe: 216

BGH befasst sich mit landwirtschaftlichem Pachtrecht

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich an diesem Freitag (9.00 Uhr) mit dem Vertragsrecht bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen. In dem Fall aus Sachsen-Anhalt geht es um die Wirksamkeit eines Vorpachtrechts. Der Eigentümer mehrerer Grundstücke hatte sein Land nach dem Ende eines mehrjährigen Pachtvertrags neu verpachtet, ohne den bisherigen Pächter zu berücksichtigen. Dieser pochte auf ein vertraglich festgelegtes Vorpachtrecht und bekam sowohl vom Amtsgericht Magdeburg als auch vom Oberlandesgericht (OLG) Naumburg Recht. Das OLG ließ die Revision zu, weil das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem ähnlichen Fall anders entschieden hatte. (LwZR 5/16)/moe/DP/zb


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