FRANKFURT (BaFin) -
Kunden von Lebensversicherungsunternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen ein "ewiges" Widerspruchsrecht. Seitdem der Bundesgerichtshof (BGH) dies vor rund zwei Jahren entschieden hat (Az. IV ZR 76/11), beschäftigen die Folgen Verbraucher wie Unternehmen gleichermaßen.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (17.10.2016)
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