Ashurst LLP: Ashurst lobt Ashurst Emerging Artist-Preis 2017 aus

Dienstag, 20.09.2016 12:20 von DGAP - Aufrufe: 69

DGAP-Media / 20.09.2016 / 12:18 P R E S S E I N F O R M A T I O N Ashurst lobt den Ashurst Emerging Artist-Preis 2017 aus 20. September 2016 --- Die internationale Anwaltskanzlei Ashurst gibt die Ausschreibung des dritten, jährlich verliehenen Ashurst Emerging Artist- Preises, einer bedeutenden globalen Auszeichnung für aufstrebende Künstler, bekannt. Der von einer Jury bedeutender Kunstexperten, Kunstsammler und Künstler ausgewählte Gewinner des Hauptpreises wird mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 britischen Pfund sowie mit einer Einzelausstellung in der Emerging Artist-Galerie der Kanzlei in London ausgezeichnet. Der Gewinner in der Kategorie Skulptur erhält 1.000 britische Pfund sowie eine Einzelausstellung seiner Werke. Darüber hinaus lobt Ashurst den mit 1.500 britischen Pfund dotierten "Employee Choice Award" aus, der von den Mitarbeitern der Kanzlei vergeben wird. Der Kunstpreis wird von Cass Art, dem führenden unabhängigen britischen Einzelhändler für Künstlerbedarf, unterstützt. So erhält der Gewinner des Hauptpreises von Cass Art einen Einkaufsgutschein für Künstlerbedarf über 500 britische Pfund, die Gewinner des Skulptur-Preises und des Employee Choice Award werden mit einem Gutschein von jeweils 250 britischen Pfund belohnt. Der Preis umfasst darüber hinaus Gesprächsrunden in denen die Künstler praktische Orientierungshilfen erhalten sowie eine umfangreiche Social- Media-Berichterstattung über sämtliche einreichende Künstler. Im vergangenen Jahr, dem erst zweiten Jahr der Ausschreibung, wurden bereits mehr als 1.890 Kunstwerke von über 740 Künstlern aus Europa, Südamerika, dem Iran, China, Südafrika sowie Nord- und Mittelamerika in den Kategorien Skulptur, Digitalkunst, Malerei, Fotografie und weiteren Kunstgattungen eingereicht. Die Ausschreibung richtet sich an Künstler aus der ganzen Welt und umfasst eine Vielzahl an Kategorien. Die Einreichungsfrist endet am 15. Januar 2017, eine Shortlist wird im März 2017, die Namen der endgültigen Gewinner werden im Juni 2017 bekannt gegeben. Ashurst Chief Marketing Officer, Lisa Worley, erklärte zum Kunstpreis: "Der Ashurst Emerging Artist-Preis gewinnt immer mehr an Profil und Bedeutung und wir freuen uns sehr die Auszeichnung für 2017 ausloben zu können. Seit der ersten Ausschreibung im Jahr 2014 ist nicht nur die Zahl der Teilnehmer stark gestiegen, sondern auch die Qualität und Vielfalt der eingereichten Werke. Unser Ziel bleibt es weiterhin die besten aufstrebenden Künstler anzusprechen und wir hoffen sie mit diesem Wettbewerb noch viele Jahre unterstützen zu können." Conrad Carvalho, Vorsitzender der Jury und Direktor der Galerie Oaktree & Tiger, mit der Ashurst die Ausschreibung gemeinsam durchführt, sagte: "Nach dem Erfolg des Preises im vergangenen Jahr möchten wir die Künstler nun stärker einbeziehen und in noch größerem Umfang Kontakte zu Galerien, Kunstexperten und Kunstsammlern vermitteln. In den nächsten Monaten steht eine Vielzahl von Bekanntmachungen an, damit dies auch weiterhin der aufregendste Kunstpreis des Jahres bleibt." Umfassende Informationen über die Teilnahmebedingungen, einschließlich der Anmeldeformulare, finden Sie unter www.artprize.co.uk. # # # Für weitere Medieninformationen/Interviewmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte: In Großbritannien: Ashurst, Leticia Correa: +44(0) 207 859 2433 / leticia.correa@ashurst.com Oaktree & Tiger, Conrad Carvalho: +44 (0) 7803 244159 / conrad@oaktreeandtiger.com In Deutschland: Ashurst, Markus Kuhn, +49 (0)69 97 11 26 15 / markus.kuhn@ashurst.com Über Ashurst Ashurst ist eine führende internationale Anwaltskanzlei mit einzigartigen Kompetenzen und einem Portfolio namhafter, globaler Mandanten. Unser tiefgreifendes Verständnis für die Bedürfnisse der Mandanten und der Anspruch stets ausgezeichneten Service zu erbringen, haben die Kanzlei in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts zum "Trusted Adviser" nationaler und globaler Unternehmen, Finanzinstitutionen und Regierungen gemacht. Unser Team umfasst herausragende Anwälte, die über das juristische Fachwissen, das Branchenwissen und das regionale Markt-Know-how verfügen, um Mandanten prägnant und zielführend zu beraten. Ashurst verfügt über 25 Büros in 15 Ländern und bietet sowohl die Reichweite und das Know-how eines globalen Netzwerks als auch ein tiefes Verständnis der lokalen Märkte. Mit 420 Partnern und weiteren 1.450 Rechtsanwälten in 10 Zeitzonen sind wir jederzeit und überall in der Lage unsere Mandanten zu unterstützen. Ashurst genießt den Ruf als globales Team große und komplexe grenzüberschreitende Transaktionen, Streitfälle und Projekte erfolgreich zu steuern und optimale Ergebnisse für ihre Mandanten zu erzielen. In Deutschland ist Ashurst seit 1997 in Frankfurt am Main und seit 2001 in München tätig. Dort sind wir auf die folgenden Beratungsschwerpunkte spezialisiert: Corporate: Public und Private M&A; Private Equity, insbesondere LBOs und MBOs; Corporate Finance und Equity Capital Markets, insbesondere Börsengänge und Bezugsrechtsemissionen sowie Beratung von Aktiengesellschaften; Corporate Governance und Compliance; Restructuring and Special Situations. Finance: Akquisitionsfinanzierungen; strukturierte Finanzierungen, insbesondere Derivate; EMTN- und CP-Programme; Anleihen; Bankaufsichtsrecht; CDOs/CBOs/CLOs; Fonds; Immobilienfinanzierungen; Projektfinanzierungen; Corporate Lending; Finanzrestrukturierungen. Real Estate: Immobilienrecht und Wohnungseigentumsgesetz; Immobilientransaktionen; offene und geschlossene Fonds; gewerbliches Miet- und Wohnrecht; Sale and Lease-Back. Energy, Resources and Infrastructure: Beratung von Sponsoren und Kreditgebern in Bezug auf Energie-, Transport- und Infrastrukturprojekte (einschließlich erneuerbarer Energien und PPP-Projekten) in allen relevanten Rechtsgebieten (Energiewirtschaftsrecht, Umwelt- und Planungsrecht, Vergabe- und Beihilferecht, Finanzierungsrecht einschließlich Bond-Finanzierungen, Projektvertragsgestaltung, etc.). Tax: Akquisitionsstrukturen; Finanz- und Immobilienprodukte; Fondskonzepte. Commercial: Arbeitsrecht, Datenschutz und Compliance; Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (IP); Medien- und Filmrecht; Handels- und Vertriebsrecht; IT-Recht; E-Commerce-Recht; Kartell- und Wettbewerbsrecht; Sportrecht. Dispute Resolution: Streitfälle aus M&A- und Private-Equity-Transaktionen, Börsengängen, Kapitalanlagen und Infrastrukturprojekten; grenzüberschreitende Gerichts- und Schiedsverfahren sowie Compliance. Ashurst LLP und die mit ihr verbundenen Sozietäten firmieren unter dem Namen Ashurst. Ashurst LLP ist eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Sie ist eingetragen im Companies House für England und Wales unter der Nummer OC330252. Sie ist von der Solicitors Regulation Authority of England and ‎Wales unter der Nummer 468653 zugelassen und unterliegt unter anderem deren Regeln. ‎Der Begriff "Partner" bezeichnet die Teilhaber von Ashurst LLP sowie deren Angestellte oder Berater mit entsprechendem Status und entsprechender Qualifikation oder natürliche Personen mit entsprechendem Status in einer der mit Ashurst LLP verbundenen Sozietäten. Weitere Informationen zu Ashurst finden Sie unter www.ashurst.com. Ende der Pressemitteilung
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Emittent/Herausgeber: Ashurst LLP Schlagwort(e): Kunst 20.09.2016 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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503507 20.09.2016
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