Arkansas erzielt Teilsieg

Montag, 17.04.2017 23:54 von Handelsblatt - Aufrufe: 174

Der US-Bundesstaat Arkansas plante eine Hinrichtungswelle bis Ende April - weil die Haltbarkeit eines Mittels für Giftcocktails abläuft. Gerichte hatten dies gestoppt. Doch nun hat der Staat einen Teilsieg errungen.

Der US-Bundesstaat Arkansas hat im juristischen Tauziehen um geplante Hinrichtungen einen Teilsieg errungen. Ein Bundesberufungsgericht gab der Argumentation des Bundesstaates am Montagnachmittag (Ortszeit) Recht und hob einen Hinrichtungsaufschub auf, wie aus Gerichtsunterlagen hervorging. Allerdings hatte der Oberste Gerichtshof des Staates zwei für Montagabend geplante Exekutionen zuvor ebenfalls blockiert. Diese Entscheidung hat zunächst weiterhin Bestand.

Am Montag liefen auf mehreren Ebenen juristische Auseinandersetzungen. Am Nachmittag (Ortszeit) kassierte der Bundesstaat dabei die Niederlage: Der Oberste Gerichtshof von Arkansas stoppte die zwei für den selben Tag geplante Hinrichtungen.

Eine Bundesrichterin hatte am Samstag bereits alle Exekutionen vorübergehend blockiert. Sie bezog sich dabei auf generelle Klagen der betroffenen Häftlinge gegen eine Hinrichtung mit Giftinjektionen, dabei ging es vor allem um das umstrittene Mittel Midazolam.

Dagegen legte der Bundesstaat Berufung ein. Es wurde erwartet, dass das Bundesberufungsgericht für den 8. Bezirk noch an diesem Montag (Ortszeit) eine Entscheidung trifft. Möglich ist aber auch, dass diese vertagt wird. Die Häftlinge hatten das Gericht um mehr Zeit und eine mündliche Anhörung gebeten.

Die Generalstaatsanwältin von Arkansas, Leslie Rutledge, hatte auf Twitter geschrieben, es sei höchste Zeit, dass die Familien der Opfer Gerechtigkeit für die schrecklichen Morde erführen.

Die juristischen Auseinandersetzungen sind auch ein Wettlauf gegen die Zeit. Hintergrund für die geplante Welle von Hinrichtungen ist, dass Ende April die Haltbarkeit des Mittels Midazolam abläuft, das Teil des Giftcocktails ist. Die Verwendung dieser Substanz aber ist höchst umstritten.

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