Auch die Gebr. Sanders GmbH und Co. KG scheiterte bei ihrer ersten Anleihegläubigerversammlung am Abstimmungswillen der Bondinhaber. Die virtuelle Abstimmungsrunde war mangels ausreichender Teilnehmerzahl dementsprechend beschlussunfähig. Das Folgetreffen wird voraussichtlich Anfang 2016 angesetzt. Dann steht erneut eine Änderung der Anleihebedingungen auf der Beschlussagenda der Bondholder. Allerdings werde mit dem Vorhaben offiziell keine Anleiherestrukturierung angestrebt.
Anleihegläubigerabstimmung der Gebr. Sanders GmbH und Co. KG beschlussunfähig: Wie gewohnt, war die erste Abstimmung ohne Versammlung der 8,75%-Unternehmensanleihe (2013/18) über nominal 22 Mio. EUR mit einer Beteiligung von 21% mangels ausreichender Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig. Wie der Spezialist für Bettenzubehör hierzu mitteilte, seien mit der Einladung zur Abstimmung nicht alle Anleger erreicht worden, verschiedene Kommunikationskanäle hätten sich als unzureichend erwiesen. Anfang kommenden Jahres soll es eine Neuauflage in Form einer Präsenzveranstaltung mit dann geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit geben. Über den genauen Termin der 2ten AGV wird der Bettwarenhersteller gesondert in einer Einladung und Veröffentlichung informieren. Anfang Dezember rief Sanders seine Bondholder in einer virtuellen Abstimmungsrunde auf, über die Änderung der Anleihebedingungen zu entscheiden. Im Gegensatz zu den meisten anderen Versammlungen stand dabei aber keine Anleiherestrukturierung zur Debatte.
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