AGROB Immobilien AG: OLG München gibt Freigabeantrag statt

Montag, 23.01.2023 10:15 von DGAP - Aufrufe: 109

EQS-Media / 23.01.2023 / 10:15 CET/CEST

 

 

 

AGROB Immobilien AG: OLG München gibt Freigabeantrag statt

Die AGROB Immobilien AG („Gesellschaft“) gibt bekannt, dass das Oberlandesgericht München am 19. Januar 2023 durch Beschluss entschieden hat, dass die gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. August 2022 über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RFR InvestCo 1 GmbH und der Gesellschaft erhobene Klage eines Aktionärs der Eintragung des Vertrags in das Handelsregister nicht entgegensteht.

Die Eintragung des Vertrags im Handelsregister des Amtsgerichts München war bereits am 16. November 2022 erfolgt. Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist die Eintragung nunmehr bestandskräftig. Damit besteht eine sichere Grundlage für die weitere Umsetzung des Vertrags.

 

Ismaning, im Januar 2023

AGROB Immobilien AG

 

Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: AGROB Immobilien AG Schlagwort(e): Sonderthemen

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
Münchener Straße 101
85737 Ismaning
Deutschland
Telefon: 089-99 68 73 - 17
Fax: 089-99 68 73 - 32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Internet: www.agrob-ag.de
ISIN: DE0005019004, DE0005019038
WKN: 501900, 501903
Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Frankfurt, Stuttgart
EQS News ID: 1541157
 
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1541157  23.01.2023 CET/CEST

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