Ad hoc: SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE: Stimmrechtsmitteilung, hier Beschränkungsoption der Stimmrechtsausübung

Donnerstag, 08.12.2016 16:15 von DGAP - Aufrufe: 351

SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE / Schlagwort(e): Sonstiges 08.12.2016 16:11 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung gemäß § 17 MAR SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE : Stimmrechtsmitteilung, hier Beschränkungsoption der Stimmrechtsausübung Düsseldorf, 08. Dezember 2016 Wir nehmen Bezug auf die heute veröffentliche Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 S. 1 WpHG und geben folgende zusätzliche Information bekannt: Die Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung an einem Finanzdienstleister oder Kreditinstitut muss gemäß § 2c Abs. 1 S.1 Kreditwesengesetz (KWG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gegenüber angezeigt werden. Die BaFin hat die Anzeige innerhalb von 60 Tagen nach dem bestätigten Eingang aller für die Anzeige erforderlichen Unterlagen zu beurteilen (Beurteilungszeitraum). Daher steht der Erwerb einer entsprechenden Beteiligung üblicherweise unter der aufschiebenden Bedingung keiner Erwerbsversagung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese aufschiebende Bedingung konnte in diesem konkreten Fall zwischen Verkäufer und Käufer nicht vereinbart werden. Der Erwerber hat zwar bereits Antragsunterlagen bei der BaFin eingereicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat jedoch den kompletten Eingang aller Unterlagen noch nicht bestätigt, so dass der Beurteilungszeitraum noch nicht gestartet ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann dem Inhaber einer bedeutenden Beteiligung bei einem Vollzug des Erwerbs vor Genehmigung seitens der BaFin bzw. vor Ablauf des Beurteilungszeitraum nach § 2 c Abs. 2 KWG die Ausübung seiner Stimmrechte untersagen und anordnen, über die Anteile nur mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu verfügen. Dies beinhaltet die Möglichkeit der Einsetzung eines Treuhänders sowie eine Veräußerungsverfügung. Vor dem Hintergrund der veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung sowie den Erläuterungen zu § 2 c KWG wird explizit darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen nach § 2c Abs. 2 KWG auch im Raum stehen. SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE Kontakt: Fragen zur Mitteilung an: SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE Florian Weber Berliner Allee 10, 40212 Düsseldorf 0211-13861-0, fweber@schnigge.de 08.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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