Ad hoc: Pulsion Medical Systems SE: Hauptversammlung stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu

Donnerstag, 14.08.2014 19:35 von DGAP - Aufrufe: 603

Pulsion Medical Systems SE / Schlagwort(e): Sonstiges 14.08.2014 19:29 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Pulsion Medical Systems SE: Hauptversammlung stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu Feldkirchen, 14.08.2014 - Die außerordentliche Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, "Pulsion") hat am heutigen Tag dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 03.07.2014 zwischen der MAQUET Medical Systems AG (einer indirekten Beteiligung der schwedischen Getinge AB) als herrschendem Unternehmen und Pulsion als abhängigem Unternehmen gemäß § 293 Abs. 1 AktG zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht eine Garantiedividende bzw. eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre der Pulsion gemäß § 304 AktG in Höhe von 1,02 Euro brutto (bei derzeitiger Besteuerung 0,86 Euro netto) sowie eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 17,03 EUR je Pulsion Aktie vor. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister der Pulsion wirksam. Ansprechpartner: Investor Relations PULSION Medical Systems SE Ralph Schäfer Director Legal Affairs Tel.: +49 (0)89 / 459914 211 Fax: +49 (0)89 / 459914 481 E-mail: schaefer@pulsion.com 14.08.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Pulsion Medical Systems SE Hans- Riedl- Straße 21 85622 Feldkirchen Deutschland Telefon: +49 (0)89 4599 14-0 Fax: +49 (0)89 4599 14-18 E-Mail: info@pulsion.com Internet: www.pulsion.com ISIN: DE0005487904 WKN: 548790 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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