Ad hoc: Mühl Product & Services AG i.L.: Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig

Donnerstag, 26.01.2017 12:05 von DGAP - Aufrufe: 1007

DGAP-Ad-hoc: Mühl Product & Services AG i.L. / Schlagwort(e): Insolvenz Mühl Product & Services AG i.L.: Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig 26.01.2017 / 12:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR der Mühl Product & Service AG i.I., Kranichfeld

(ISIN DE0006628100)

Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig

Kranichfeld/Erfurt, den 26. Januar 2017 - In dem Insolvenzverfahren Mühl Product & Service AG ("Gesellschaft"), Kranichfeld, (ISIN DE0006628100) hat das Amtsgericht Erfurt den Insolvenzplan am 12. Januar 2017 bestätigt. Die Bestätigung des Gerichts ist rechtskräftig geworden. Der Rechtkraftvermerk durch das Gericht wird der Gesellschaft in den nächsten Tagen zugehen.

Mühl Product & Service AG i.I.

Der Vorstand Der Insolvenzverwalter


26.01.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mühl Product & Services AG i.L.
c/o Insolvenzverwaltung Rombach & Steinfeld, Magdeburger Allee 159
99086 Erfurt
Deutschland
ISIN: DE0006628100
WKN: 662810
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

539259  26.01.2017 CET/CEST

img
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

ARIVA.DE Redaktion Thumbnail
26.04.24 - ARIVA.DE Redaktion