Ad hoc: Mühl Product & Service AG erhält Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde zum Bestand der verbindlichen Auskunft auf Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns

Freitag, 15.12.2017 12:10 von DGAP - Aufrufe: 1216

DGAP-Ad-hoc: Mühl Product & Services AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges Mühl Product & Service AG erhält Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde zum Bestand der verbindlichen Auskunft auf Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns 15.12.2017 / 12:07 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Heute hat der Vorstand der Mühl Product & Service AG die Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde erhalten, dass die verbindliche Auskunft auf Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns (zunächst Stundung der Steuern und späterem Erlass), der in Folge des Verzichts der Gläubiger im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens entstanden ist, Bestand hat. Grundlage dafür ist eine Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene, nach der erteilte verbindliche Auskünfte in Sanierungsfällen auch nach Ergehen der Urteile des BFH nicht zu widerrufen sind. Damit kann die Restrukturierung der Gesellschaft weiter geplant und den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung im kommenden Jahr vorgestellt werden.


15.12.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mühl Product & Services AG
Bahnhofstraße 28
99448 Kranichfeld
Deutschland
Telefon: 036450/33-0
ISIN: DE0006628100
WKN: 662810
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
 
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639515  15.12.2017 CET/CEST

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