Ad hoc: Holmes Investment Properties PLC: DLAP Angebot

Dienstag, 06.02.2018 18:35 von DGAP - Aufrufe: 315

DGAP-Ad-hoc: Holmes Investment Properties PLC / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Holmes Investment Properties PLC: DLAP Angebot 06.02.2018 / 18:32 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Holmes Investment Properties Plc Holmes Investment Properties Plc (HIP) hat ein Angebot von seinem Partner, David Lloyd Adventure Parks (DLAP), zur Übernahme der Anteile, die HIP an DLAP hält, erhalten. HIP hält diese Anteile über seine hundertprozentige Tochtergesellschaft UK Adventure Parks Ltd. Die Gespräche dauern noch an. Kontakt:

Martin Helme, Chief Executive Officer +44 (0)7779 601541 oder +44 (0)203 709 7120 Martin@hip-prop.co.uk

Murray Harkin, The Lyndon Agency +44 (0)77852 54639 Murray@mhapr.co.uk


06.02.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Holmes Investment Properties PLC
53 Davies Street
W1K 5JH London
Großbritannien
Telefon: + 44 203 709 7120
E-Mail: david@hip-prop.co.uk
Internet: www.hip-prop.co.uk
ISIN: GB00B61DTR94
WKN: A1H654
Börsen: Freiverkehr in Berlin
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

651997  06.02.2018 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=651997&application_name=news&site_id=ariva
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News