Ad hoc: E.ON SE: PreussenElektra siegt gegen Electrabel vor Schiedsgericht

Donnerstag, 28.12.2017 21:40 von DGAP - Aufrufe: 1430

DGAP-Ad-hoc: E.ON SE / Schlagwort(e): Rechtssache E.ON SE: PreussenElektra siegt gegen Electrabel vor Schiedsgericht 28.12.2017 / 21:36 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ein internationales Schiedsgericht hat auf Klagen der PreussenElektra GmbH, einer E.ON-Tochtergesellschaft, und der Electrabel S.A., Belgien, zu Zahlungspflichten aus im Jahr 2009 vereinbarten wechselseitigen Stromlieferungsverträgen ganz überwiegend zugunsten PreussenElektra entschieden. PreussenElektra war danach nicht verpflichtet, die belgische Nuclear Tax in Höhe von insgesamt EUR 321 Millionen zu zahlen.

Das Urteil wirkt sich positiv auf den Konzernüberschuss, den Cashflow und die wirtschaftliche Nettoverschuldung der E.ON SE aus. Da es sich um einen außerordentlichen, nicht-operativen Vorgang handelt, bleiben die Steuerungskennzahlen bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss weitgehend unbeeinflusst. Weitere Informationen zu den Steuerungskennzahlen bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss sind im letzten Geschäftsbericht der E.ON SE enthalten.

Kontakt: Alexander Karnick Leiter Investor Relations T +49 201 184 2838 alexander.karnick@eon.com Barbara Schädler Bereichsleiterin Communications & Political Affairs T +49 201 184 4240 barbara.schaedler@eon.com


28.12.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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642185  28.12.2017 CET/CEST

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