Ad hoc: Dexia Kommunalbank Deutschland AG : Erwarteter Verlust führt voraussichtlich zu weiterer Verminderung der Rückzahlungsansprüche der Genussscheingläubiger

Freitag, 11.03.2016 14:05 von DGAP - Aufrufe: 338

Dexia Kommunalbank Deutschland AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis 11.03.2016 14:03 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Dexia Kommunalbank Deutschland AG, Berlin, rechnet aufgrund des erwarteten Jahresfehlbetrags für das Geschäftsjahr 2015 in einer Größenordnung von rund EUR 99,5 Mio. mit einer Inanspruchnahme des durch Genussscheingläubiger bereit gestellten haftenden Eigenkapitals. Die Rückzahlungsansprüche der Inhaber-Genussscheingläubiger werden sich voraussichtlich in einer Größenordnung zwischen 21% und 22%, bezogen auf den der Verlustzuweisung vorausgegangenen Rückzahlungsanspruch der Genussscheine, weiter reduzieren. 11.03.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Dexia Kommunalbank Deutschland AG Charlottenstraße 82 10969 Berlin Deutschland Telefon: +49 30 255 98-0 Fax: +49 30 255 98-200 E-Mail: communication@dexia.de Internet: www.dexia.de ISIN: DE000DXA0SM3, DE000DXA0RM5, WKN: DXA0SM Börsen: Regulierter Markt in Berlin; Freiverkehr in Hamburg, Stuttgart; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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