Ad hoc: ADLER Real Estate AG: Abschlussprüfer wird Versagungsvermerk für Konzernabschluss und Einzelabschluss 2021 erteilen

Freitag, 29.04.2022 23:13 von DGAP - Aufrufe: 789

DGAP-Ad-hoc: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Jahresbericht/Sonstiges ADLER Real Estate AG: Abschlussprüfer wird Versagungsvermerk für Konzernabschluss und Einzelabschluss 2021 erteilen 29.04.2022 / 23:13 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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Abschlussprüfer wird Versagungsvermerk für Konzernabschluss und Einzelabschluss 2021 erteilen

Adler Real Estate Aktiengesellschaft hat heute die Mitteilung des Abschlussprüfers, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erhalten, dass dieser nach Beendigung der Abschlussprüfung einen Versagungsvermerk für den Konzernabschluss und Einzelabschluss 2021 erteilen wird, da der Abschlussprüfer nicht in der Lage ist, ein Prüfungsurteil abzugeben. Die Gesellschaft wird den geprüften Konzernabschluss und den geprüften Einzelabschluss 2021 am 30. April 2022 veröffentlichen und damit die Berichtspflichten gemäß den Bedingungen ihrer ausstehenden Anleihen erfüllen.

Berlin, 29. April 2022

Adler Real Estate Aktiengesellschaft

Vorstand


29.04.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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