HV-Bekanntmachung: Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.10.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Freitag, 24.08.2012 15:10 von DGAP - Aufrufe: 359

DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.10.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 24.08.2012 / 15:08
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Intertainment Aktiengesellschaft München - ISIN DE0006223605 - - WKN 622360 - Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 1. Oktober 2012, 14.00 Uhr, in das Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Untergeschoss, im Konferenzraum 'Wildbad Kreuth', Lazarettstraße 33, 80636 München ein. Tagesordnung 1. Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses der Intertainment AG und des vom Vorstand aufgestellten Konzernabschlusses, jeweils zum 31.12.2011; Vorlage des mit dem Lagebericht für die Intertainment AG zusammengefassten Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses, jeweils für das Geschäftsjahr 2011 Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung' eingesehen werden. Die Unterlagen werden außerdem auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wird festgestellt. Der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wird gebilligt. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands (einschließlich des ausgeschiedenen Mitglieds) für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands (einschließlich des ausgeschiedenen Mitglieds) für das Geschäftsjahr 2011 die Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats (einschließlich des ausgeschiedenen Mitglieds) für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats (einschließlich des ausgeschiedenen Mitglieds) für das Geschäftsjahr 2011 die Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PSP Peters Schönberger GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen, sofern die Abschlüsse einer Prüfung unterzogen werden. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der PSP Peters Schönberger GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung sowie entsprechende Satzungsänderung Die Kapitalherabsetzung erfolgt zur Verlustdeckung und als Nebeneffekt ferner zur 'Glättung' des Grundkapitals. Die einzelnen Stückaktien sind am Kapital der Gesellschaft weiterhin in gleichem Umfang beteiligt (§ 8 Abs. 3 S. 2 AktG). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: a) Das derzeitige Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 18.008.070,93, eingeteilt in 14.085.041 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien) wird um EUR 3.923.029,93 auf EUR 14.085.041, eingeteilt in 14.085.041 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) zur Verlustdeckung. Als Nebeneffekt erfolgt eine 'Glättung' des Grundkapitals. Die Kapitalherabsetzung wird ohne Zusammenlegung von Aktien durchgeführt. b) § 5 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 14.085.041 (in Worten: Euro vierzehn Millionen fünfundachtzigtausendeinundvierzig).' c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse: Intertainment AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: +49 (0) 621 / 71 77 213 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis zum 24. September 2012 (24.00 Uhr), angemeldet haben. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf den 10. September 2012 (0.00 Uhr) ('Nachweisstichtag' bzw. 'Record Date'), zu beziehen. Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder durch einen anderen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises über den Aktienbesitz rechtzeitig selbst anmelden. Die Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden entsprechende Formulare zur Vollmachtserteilung enthalten. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können, wenn sie sich rechtzeitig angemeldet haben. Diese üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmachten sind in Textform zu erteilen und müssen entsprechende Weisungen enthalten, andernfalls sind sie ungültig. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, können hierzu das mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zur Verfügung gestellte Formular verwenden. Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten die Aktionäre nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes, wie oben beschrieben. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen werden. Vollmachten und Weisungen müssen spätestens bis zum 1. Oktober 2012 (10.00 Uhr) unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein, da sie sonst nicht mehr berücksichtigt werden können: Intertainment AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: +49 (0)621 / 71 77 213 Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachtserklärung und Weisungen ist auch eine Übergabe während der Hauptversammlung möglich. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie die Einzelheiten zu Vollmachten und Weisungen ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Für die elektronische Übermittlung des Nachweises einer Bevollmächtigung bietet die Gesellschaft ihren Aktionären folgende E-Mail-Adresse an: intertainment@pr-im-turm.de Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 31. August 2012 (24.00 Uhr), zugegangen sein. Wir bitten unsere Aktionäre, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu senden. Intertainment AG c/o Heisse Kursawe Eversheds Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft z.H. des Vorstands der Intertainment AG Dr. Maaß Maximiliansplatz 5 80333 München Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung' bekannt gemacht. Anträge und Wahlvorschläge Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung' zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 16. September 2012 (24.00 Uhr), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat: Intertainment AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: +49 (0)621 / 71 77 213 E-Mail: intertainment@pr-im-turm.de Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Unter www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung' finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern sinngemäß, mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag keiner Begründung bedarf. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z. B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an Intertainment AG c/o Heisse Kursawe Eversheds Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft z.H. des Vorstands der Intertainment AG Dr. Maaß Maximiliansplatz 5 80333 München E-Mail: intertainment@pr-im-turm.de zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen - insbesondere nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre - stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.intertainment.de in der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung' zur Verfügung. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zur Zeit der Einberufung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 18.008.070,93. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 14.085.041 nennwertlose Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 14.085.041. München, im August 2012 Intertainment AG Der Vorstand
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24.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Intertainment Aktiengesellschaft Maximiliansplatz 5 80333 München Deutschland E-Mail: investor@intertainment.de Internet: http://intertainment.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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182851 24.08.2012
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