Veröffentlichung einer Mitteilung über den Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss von Bezugsrechten gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz
www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...ch_list.destHistoryId=23286
Am 12. Februar 2014 hat der Vorstand der PAION AG (die „Gesellschaft“) mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft am selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 29.403.582,00 um EUR 1.290.178,00 auf EUR 30.693.760,00 gegen Bareinlage durch Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2011 der Gesellschaft durch die Ausgabe von 1.290.178 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) zu erhöhen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gem. § 4 Abs. 3 lit. c) der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.
Die Gesellschaft erwartet, dass die Kapitalerhöhung voraussichtlich am oder um den 17. Februar 2014 in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen werden wird.