Zulassungsfolgepflichten: JOST Werke AG: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Dienstag, 25.07.2017 12:45 von DGAP - Aufrufe: 140

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: JOST Werke AG / Herkunftsstaat JOST Werke AG: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 25.07.2017 / 12:45 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die JOST Werke AG gibt gem. § 2c WpHG bekannt, dass Deutschland der Herkunftsstaat ist.


25.07.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: JOST Werke AG
Siemensstraße 2
63263 Neu-Isenburg
Deutschland
Internet: www.jost-world.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

595437  25.07.2017 

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