Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Freitag, 02.09.2016 13:40 von | Aufrufe: 217

Verteidigungsministerium behält sich nach G36-Urteil Berufung vor

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Niederlage im Schadensersatz-Prozess um das umstrittene Sturmgewehr G36 hat das Verteidigungsministerium einen Berufungsantrag in Aussicht gestellt. "Sollte das Gericht seine heutige Entscheidung auf dieselben wackeligen rechtlichen Argumente stützen, wie sie in der mündlichen Verhandlung vor der Sommerpause angeführt wurden, dann wird das zuständige Bundesamt für Ausrüstung, Information und Nutzung in die Berufung gehen", sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag. An der Beschaffung eines neuen Sturmgewehrs hält das Haus von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) fest.

Das Landgericht Koblenz wies zuvor Forderungen des Ministeriums nach Ausgleichszahlungen für 4000 G36-Gewehre des Herstellers Heckler & Koch zurück. Die Klage des Unternehmens aus Oberndorf am Neckar war vom Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz mit Gewährleistungsforderungen ausgelöst worden. Für Heckler & Koch ging es in dem Prozess auch darum, Imageschaden abzuwenden. Von der Leyen hatte vergangenes Jahr entschieden, alle 167 000 G36-Gewehre wegen unzureichender Treffsicherheit bei Dauerfeuer oder großer Hitze auszumustern.

Binnen eines Monats nach Zustellung des nun ergangenen Urteils könnte die Bundeswehr beim Oberlandesgericht Koblenz Berufung einlegen./seb/DP/fbr


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