US-Markt: Alphabet, Pandora, Blackberry, T-Mobile US

Dienstag, 27.06.2017 15:18 von Der Aktionär TV - Aufrufe: 729

Die EU-Kommission hat Alphabet einen Schuss vor den Bug verpasst. Der Internetgigant muss eine Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro zahlen. Alphabet soll die Marktdominanz missbraucht haben, um die eigenen Shopping-Vergleichsportale zu begünstigen. Martin Weiß, stellvertretender Chefredakteur von DER AKTIONÄR, mit einer Einschätzung der Lage.

Dieses Video wird aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen nicht abgespielt. Wenn Sie dieses Video betrachten möchten, geben Sie bitte hier die Einwilligung, dass wir Ihnen Youtube-Videos anzeigen dürfen.


Zudem gibt Johanna Claar, Korrespondentin an der Börse Frankfurt, einen Überblick, was die Märkte in Deutschland heute bewegt.
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Kurse

171,99 $
+10,3%
Alphabet A Chart
2,845 $
+2,34%
Blackberry Chart
147,40
+1,73%
Pandora Realtime-Chart
163,58 $
-0,29%
T-Mobile US Chart
Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Alphabet A
ME4ZR0
Ask: 4,05
Hebel: 19,63
mit starkem Hebel
Zum Produkt
ME9B7E
Ask: 6,32
Hebel: 4,06
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME4ZR0,ME9B7E,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.