Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Mittwoch, 30.11.2016 15:28 von | Aufrufe: 146

Urteil: Niedergelassene Ärzte dürfen nicht streiken

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©unsplash.com

KASSEL (dpa-AFX) - Das Bundessozialgericht in Kassel hat das Streikverbot für niedergelassene Ärzte bekräftigt. Ein Streikrecht stehe sogenannten Vertragsärzten nach wie vor nicht zu, urteilte der 6. Senat am Mittwoch. Stattdessen könnten die Kassenärzte bei Streitigkeiten mit Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ein Schiedsamt anrufen und dessen Entscheidungen gerichtlich überprüfen lassen. Zudem gebe es keinen Gegner, der rechtlich in der Lage sei, Streikforderungen der niedergelassenen Ärzte zu erfüllen, sagte der Vorsitzende Richter. (Az: B 6 KA 38/15 R)

Die KV handelt mit den Kassen eine sogenannte Gesamtvergütung für Ärzte aus und reicht dieses Geld an die einzelnen Ärzte weiter. Ein Allgemeinmediziner aus Stuttgart hatte am 10. Oktober 2012 und am 21. November 2012 seine Praxis geschlossen, um an einem Warnstreik von Vertragsärzten teilzunehmen. Daraufhin erteilte ihm die KV einen Verweis. Die Revisionsklage gegen diesen Verweis wies das Bundessozialgericht mit dem Urteil zurück. Der Arzt hatte argumentiert, Vertragsärzte dürften nicht schlechter gestellt sein als Arbeitnehmer oder Beamte./lin/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News