Unerwünschter Schutz vor Übernahmen deutscher Firmen

Mittwoch, 12.07.2017 17:55 von Handelsblatt - Aufrufe: 485

Die Bundesregierung will künftig häufiger bei Verkäufen deutscher Firmen mitreden. Die neuen Schutzmaßnahmen zielen vor allem auf Übernahmen aus China ab. Die neue Verordnung stößt bei CDU und FDP auf heftige Kritik.

Die Bundesregierung will deutsche Firmen künftig stärker vor unerwünschten Übernahmen schützen. Das Kabinett hat am Mittwoch eine neue Verordnung des Wirtschaftsministeriums verabschiedet, nach der Firmenkäufe durch außereuropäische Investoren in strategisch wichtigen Bereichen künftig häufiger und ausführlicher von der Bundesregierung geprüft werden sollen.

Offiziell äußert sich die Bundesregierung zwar nicht konkret, die neuen Schutzmaßnahmen zielen aber vor allem auf Übernahmen aus China ab. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Übernahmen deutscher Unternehmen durch chinesische Investoren massiv gestiegen, die Fälle des Roboterbauers Kuka und des Chipanlagenherstellers Aixtron sind da nur die bekanntesten Beispiele.

Hintergrund für die Kauflust ist Chinas erklärtes Ziel, die heimische Industrie technologisch an die Weltspitze zu führen. Der deutsche Mittelstand ist ein begehrtes Zielobjekt, da die Unternehmen häufig Weltmarktführer in ihrem Bereich sind. Oft verbirgt sich hinter den Übernahmen dann der chinesische Staat, der bereit ist, hohe Summen zu zahlen. Die Bundesregierung fürchtet einen Ausverkauf der deutschen Schlüsselindustrien und sieht deutsche Unternehmen gleichzeitig in China benachteiligt.

Künftig soll die Bundesregierung genauer hinschauen dürfen, wenn Betreiber oder Softwareausstatter sogenannter kritischer Infrastrukturen übernommen werden sollen, also etwa im Energiebereich. Außerdem wird die Prüfung in besonders sicherheitssensiblen Bereichen erweitert. Künftig sollen auch Unternehmen dazugezählt werden, die bestimmte Schlüsseltechnologien im Bereich der Verteidigung entwickeln oder herstellen. Wenn der Staat zu dem Schluss kommt, dass durch die Übernahme die öffentliche Ordnung, die Sicherheit oder wesentliche Sicherheitsinteressen gefährdet würden, kann er die Übernahme verbieten.

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