Lkws auf der Autobahn (Symbolbild).
Freitag, 24.03.2017 05:50 von | Aufrufe: 402

STICHWORT: Was die Pkw-Maut konkret für Autofahrer vorsieht

Lkws auf der Autobahn (Symbolbild). © IvanSpasic / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

BERLIN (dpa-AFX) - Kommen dürfte sie nicht vor 2019 - doch was sieht die Pkw-Maut konkret für Autofahrer vor? Einige wichtige Punkte:

STRASSENNETZ: Inländer sollen für das knapp 13 000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39 000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.

MAUTPREISE FÜR INLÄNDER: Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors. Im Schnitt kostet sie 67 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.

MAUTPREISE FÜR FAHRER AUS DEM AUSLAND: Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut auch zwei mögliche Kurzzeittarife: Eine Zehn-Tages-Maut für 2,50, 4, 8, 14, 20 oder 25 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 7, 11, 18, 30, 40 oder 50 Euro (ebenfalls je nach nach Größe und Umweltfreundlichkeit).

AUSGLEICH FÜR INLÄNDER: Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett wieder entlastet werden. Bei besonders sauberen Autos (Euro 6) soll die Steuer sogar stärker sinken als der Mautbetrag.

BESONDERE FAHRZEUGE: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.

KONTROLLEN: Statt an Klebe-Vignetten sollen alle Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.

STRAFEN: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Genaue Summen sind noch nicht festgelegt. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.

RÜCKZAHLUNGEN: Inländer, die nachweisen können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein./sam/DP/zb


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