Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild)
Donnerstag, 24.11.2016 11:36 von | Aufrufe: 215

Steuernachlass für Handwerkerleistungen wird erweitert

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BERLIN (dpa-AFX) - Steuerzahler können künftig deutlich mehr haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkertätigkeiten von der Steuer absetzen als bisher. Das geht aus einem Schreiben der Finanzbehörden von Bund und Ländern hervor, über das die Zeitungen der "Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft" zuvor berichteten.

Künftig ist es möglich, beim Finanzamt auch die Lohnkosten geltend zu machen, die beim Schneeräumen auf Gehwegen vor dem eigenen Grundstück anfallen. Wer seine Haustiere zu Hause versorgen lässt, wird künftig auch vom Steuervorteil profitieren. Auch Notrufsysteme, mit denen Ruheständler oder behinderte Menschen per Knopfdruck rund um die Uhr nach Hilfe rufen können, gelten als haushaltsnahe Dienstleistung.

Die Prüfung der Funktion einer Anlage kann ebenso als Handwerkerleistung abgerechnet werden wie die Reparatur. Dichtheitsprüfungen etwa von Abwasserleitungen, Kontrollen von Fahrstühlen oder Blitzschutzanlagen könnten begünstigt werden.

Mit den Änderungen werden verschiedene Urteile des Bundesfinanzhofes berücksichtigt. Grundsätzlich können von Rechnungen nur Lohn- und Fahrtkosten geltend gemacht werden, und zwar zu 20 Prozent. Bei Handwerkerleistungen beträgt der abziehbare Höchstbetrag 1200 Euro, für haushaltsnahe Dienstleistungen liegt er bei 4000 Euro.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) kritisierte, die Neufassung bleibe hinter der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zurück. Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze würden begünstigt. Aus dem Schreiben ergebe sich aber auch, dass Gebühren und Beträge etwa von Zweckverbänden nicht begünstigt seien. Der NVL rechne mit weiteren Streitfällen vor den Gerichten./sl/DP/men


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