DARMSTADT (dpa-AFX) - Der Billigflieger Ryanair
Ryanair hatte bei der bundeseigenen Flugsicherung für seine deutschen Flüge mit dem Einheitstyp Boeing (Boeing Aktie)
Seitdem vertritt die Flugsicherung die Auffassung, dass nur das maximal mögliche Startgewicht der Boeings von knapp 75 Tonnen als Bemessungsgrundlage in Frage kommt, wie eine Sprecherin sagte. Man befinde sich dabei im Einklang mit internationalen Luftverkehrsvorschriften. Diese Auffassung teilte auch das Gericht. Eine individuelle Bestimmung des Startgewichts sei ebenso wie eine Durchschnittsberechnung nicht vorgesehen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht werden./ceb/DP/jha
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