Samsung-Erbe bleibt auf freiem Fuß

Donnerstag, 19.01.2017 03:40 von Handelsblatt - Aufrufe: 139

Bestechung, Veruntreuung, Falschaussage – die Vorwürfe gegen Samsungs De-Facto-Chef Lee Jae-yong wiegen schwer. Ein Gericht lehnte den Antrag auf Haftbefehl vorerst ab. Lee bleibt frei, aber nicht aus der Schusslinie.

14 Stunden bis tief in den Donnerstagmorgen wartete Samsungs faktischer Chef Lee Jae-yong in einer Arrestanstalt. Und wäre es nach einem Team von Sonderermittlern gegangen, hätte er von dort aus gleich in eine Gefängniszelle weiterziehen können.

Sie hatten in einem Skandal um Südkoreas Präsidentin Park Geun-hye gegen den Samsung-Erben überraschend einen Haftbefehl wegen Bestechung, Veruntreuung und Falschaussage beantragt. Doch dann gaben die Richter des Zentralen Bezirksgerichts der Hauptstadt Seoul ihre für Lee befreiende Entscheidung bekannt. Sie lehnten den Antrag ab.

Die Aktionäre reagierten erleichtert. Der Aktienkurs von Samsung Electronics stieg am Morgen um mehr als zwei Prozent. Denn nun kann Lee vorerst seine Thronfolge und den Umbau des Konzerns weiter vorantreiben, dessen Smartphone-Sparte seit einem Debakel um explodierende Akkus schlingert.

Der 48-Jährige ist zwar offiziell nur Vize-Chairman des Elektronikkonzerns. Aber faktisch ist er der Patriarch. Denn sein Vater und amtierender Verwaltungsratschef Lee Kun-hee ist seit einem Herzanfall im Jahr 2014 handlungsunfähig.

Die Begründung der Richter zeigte allerdings, dass dies noch lange kein Freispruch für Lee ist. In diesem Stadium der Ermittlung sei eine Haft grundlos, nicht notwendig und unangemessen, so die Richter. Denn es werde derzeit noch debattiert, ob Samsungs Zahlungen an Stiftungen und Firmen einer Beraterin von Präsidentin Park an Gegenleistungen gebunden gewesen seien. Lee verneint dies bisher. Doch die schwerwiegenden Vorwürfe der Sonderermittler stehen weiter im Raum.

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