Die Auslage eines Fleischers (Symbolbild).
Montag, 16.01.2017 17:35 von | Aufrufe: 279

ROUNDUP/Streit bei Tönnies: Vor Gericht weiter Aussage gegen Aussage

Die Auslage eines Fleischers (Symbolbild). pixabay.com

BIELEFELD (dpa-AFX) - Im seit Jahren geführten Streit um die Macht in Deutschlands größtem Fleischbetrieb steht weiterhin Aussage gegen Aussage. Das Landgericht Bielefeld vernahm am Montag in einem der zentralen Streitpunkte mehrere Zeugen. Dabei ging es um das umstrittene Wettbewerbsverbot für Konzernchef Clemens Tönnies.

Der hatte ab 1998 auf eigene Rechnung den Würstchenproduzenten "Böklunder" unter dem Dach der "Zur Mühlen Gruppe" übernommen. Sein Neffe und Mitgesellschafter Robert Tönnies - beide halten heute 50 Prozent am Konzern - wirft seinem Onkel deshalb den Aufbau eines Schattenreiches vor. Er fühlt sich hintergangen und fordert von Clemens Tönnies einen einst geschenkten 5-Prozent-Anteil am Tönnies-Konzern zurück.

Umstritten ist, ob bei einem Notartermin an Heiligabend 2002 das Wettbewerbsverbot für den Onkel gestrichen wurde. So schilderte es im Zeugenstand Notar Horst Dieter Swienty. Roberts Bruder, der wie sein Onkel Clemens heißt, bestritt diese Darstellung. Ihm und seinem Bruder seien die Folgen der Urkundenänderungen anders erklärt worden.

Sie seien davon ausgegangen, dass sich das Wettbewerbsverbot auf Geschäftsführerposten innerhalb des Konzern bei Schwester-Firmen bezogen hätten. "Das hätte ja auch keinen Sinn gemacht", sagte Clemens Tönnies (41).

Licht ins Dunkel hätte noch Josef Schnusenberg bringen können. Der ehemalige Steuerberater des Tönnies-Konzerns war ebenfalls als Zeuge geladen. Er meldete sich kurzfristig krank und erschien nicht vor Gericht. Schnusenberg war nicht nur Steuerberater, sondern auch Testamentsvollstrecker für den 1994 verstorbenen Firmengründer Bernd Tönnies. Er vertrat viele Jahre die Interessen der beiden Söhne und Erben Clemens und Robert.

Vor Gericht streiten sich Clemens Tönnies (60) und Robert (38) seit rund fünf Jahren um die Macht. Im Hauptverfahren geht es seit November 2014 um den Widerruf einer 5-Prozent-Schenkung. Sollte das Landgericht Bielefeld Roberts Argumentation folgen, würde das Machtverhältnisse zu seinen Gunsten kippen. Mit 55 Prozent würde er die Mehrheit an dem Konzern mit 5,6 Milliarden Euro Umsatz (2015) halten./lic/DP/stw


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