Die EU-Flagge.
Freitag, 23.09.2016 13:40 von | Aufrufe: 165

ROUNDUP/Gabriel: EU-Länder wollen Ceta Ende Oktober unterzeichnen

Die EU-Flagge. pixabay.com

BRATISLAVA (dpa-AFX) - Der umstrittene Handelpakt Ceta mit Kanada ist auf der Zielgeraden. "Es gibt eine große Bereitschaft, das Abkommen im Oktober zu zeichnen", sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am Freitag nach Beratungen mit seinen EU-Kollegen in Bratislava. Bis dahin müsse die EU-Kommission aber noch einige strittige Punkte klären. In Deutschland wartet zudem eine weitere Hürde: Am 13. Oktober entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Eilanträge gegen das Abkommen.

Der Vertrag mit Kanada ist fertig ausgehandelt. Der formale EU-Beschluss ist für den 18. und die Unterzeichnung für den 27. Oktober vorgesehen. Bedenken hatten zuletzt noch Deutschland, Belgien und Österreich, vor allem gegen Sonderrechte für Investoren und Risiken für öffentliche Unternehmen wie Wasserwerke. Der Co-Vorsitzende der europäischen Grünen, Reinhard Bütikofer, sah Ceta deshalb noch kurz vor dem Ministertreffen im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur auf der Kippe.

Auch der österreichische Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) übte in der "Tiroler Tageszeitung" noch einmal scharfe Kritik an Ceta . Dennoch zeigte er sich optimistisch, dass noch eine Einigung erzielt werden könnte. Das erwartet auch sein Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Der belgische Außenminister Didier Reynders äußerte sich ähnlich.

Sie alle setzten darauf, dass die Vorbehalte mit einer rechtlich verbindlichen Zusatzerklärung ausgeräumt werden könnten. Kanada ist dazu bereit, wie EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström versicherte. Gabriel sagte, die EU-Kommission plane die Klarstellungen bis zur Unterzeichnung.

Der SPD-Chef brach eine Lanze für den Vertrag, der Zölle und Handelshindernisse abbauen und so Exporte und Konjunktur ankurbeln soll. Europa sei es gelungen, die eigenen Standards durchzusetzen, sagte der Wirtschaftsminister: "Wir schaffen erstmals vernünftige Regeln für die Globalisierung." Ceta sei ein Modell für künftige Handelsabkommen.

Ceta-Gegner befürchten hingegen eine Aushöhlung von Standards und zu viel Macht für multinationale Konzerne. Sie versuchen deshalb, die Unterzeichnung zu stoppen. Am 12. Oktober will das Bundesverfassungsgericht über ihre Eilanträge verhandeln und am Tag darauf entscheiden, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Ceta galt lange als eine Art Blaupause für das noch umstrittenere Abkommen TTIP mit den USA. Doch unterstrich Gabriel die Unterschiede und sagte, TTIP werde garantiert nicht mehr in diesem Jahr fertig. Ob es zu einem Neustart komme, hänge vom Ausgang der US-Wahlen und von künftigen Zugeständnissen der USA ab. Wenn die USA den mit Ceta gesetzten Standard nicht mittrügen, werde es kein Abkommen mit Washington geben, sagte der Minister.

Österreichs Vizekanzler Mitterlehner schlug einen kompletten Neustart der TTIP-Verhandlungen unter anderem Namen vor. "Es wäre vernünftig, nachdem das Thema so negativ besetzt ist, es vollkommen neu aufzusetzen, einen Relaunch zu machen nach den amerikanischen Wahlen", sagte er in Bratislava.

Der Fahrplan für Ceta sieht nach der Unterzeichnung ein zweigleisiges Ratifizierungsverfahren vor: Sobald das Europaparlament zugestimmt hat, könnten 2017 bereits die Teile in Kraft treten, die in der Zuständigkeit der EU liegen. Danach folgt die Ratifizierung in den 28 Mitgliedstaaten. Besonders umstrittene Teile wie der Investorenschutz sollen aber erst gelten, wenn sie in allen Ländern beendet ist./vsr/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News