Rocket Internet SE: Rocket Internet beschließt weitere bis zu 100 Millionen Euro für den Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden

Freitag, 29.09.2017 07:45 von DGAP - Aufrufe: 231

DGAP-News: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Anleihe Rocket Internet SE: Rocket Internet beschließt weitere bis zu 100 Millionen Euro für den Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden 29.09.2017 / 07:40 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Rocket Internet SE: Rocket Internet beschließt weitere bis zu 100 Millionen Euro für den Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden

Berlin, 29. September 2017 - Der Vorstand der Rocket Internet SE ("Rocket Internet" oder "Gesellschaft") hat einen weiteren Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen beschlossen. Dabei sollen bis zu 100 Millionen Euro (Investitionsbetrag) für ein Programm zum Rückkauf von der Gesellschaft begebener, nicht nachrangiger, unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2022 (ISIN DE000A161KH4) (die "Wandelschuldverschreibungen"), die 2015 begeben wurden, verwendet werden. Rückkäufe der Wandelschuldverschreibungen können unter dem Programm ab dem 2. Oktober 2017 erfolgen. Zurückgekaufte Wandelschuldverschreibungen werden von der Gesellschaft gehalten oder entwertet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Rückkaufprogramm zugestimmt.

Durch vorherige Rückkaufprogramme, von denen letzteres heute beendet wurde, hat das Unternehmen 252 Millionen Euro (nominal) Wandelschuldverschreibungen, von ehemals 550 Million Euro ausgegebenen, für 220 Millionen Euro (Investitionssumme) zurückgekauft. Derzeit sind noch 298 Millionen Euro (nominal) der Wandelschuldverschreibungen ausstehend.

Rocket Internet verfügt über eine sehr gute Kapitalausstattung mit einer Brutto-Cash Position in Höhe von 1,9 Milliarden Euro zu Ende August 2017. Der weitere Rückkauf der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich zu einer Reduzierung der Finanzierungskosten beitragen, da die Wandelschuldverschreibungen mit 3.0% pro Jahr verzinslich sind und im Falle einer Konvertierung zu einer Verwässrung führen könnten.

Der Rückkauf der Wandelschuldverschreibungen wird unter Einschaltung eines oder mehrerer Kreditinstitute auf Basis von Vorgaben von Rocket Internet durchgeführt. Der Rückkauf kann jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Rocket Internet wird den Abschluss des Rückkaufprogramms bekannt geben.

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Über Rocket Internet

Rocket Internet gründet und investiert in Internetunternehmen und setzt dabei auf bewährte Geschäftsmodelle. Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte unterstützt. Dabei fokussiert sich Rocket Internet primär auf vier Industriesektoren im Bereich Online- und Mobile-Einzelhandel bzw. Dienstleistungen, die einen erheblichen Anteil der Verbraucherausgaben generieren: Food & Groceries, Fashion, General Merchandise und Home & Living. Rocket Internets ausgewählte Unternehmen beschäftigten über 28.000 Mitarbeiter in einer großen Anzahl von Ländern weltweit. Die Rocket Internet SE ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN DE000A12UKK6, RKET). Weitere Informationen finden Sie unter www.rocket-internet.com.

Haftungsausschluss / Wichtige Information

Trotz nicht vorhandener Beherrschung der oben genannten wesentlichen Beteiligungen werden die aggregierten Finanzinformationen auf einer 100 % Basis dargestellt (d.h. 100 % der Umsätze und des EBITDA). Die tatsächliche rechtliche und ökonomische Beteiligung des Rocket Internet Konzerns an diesen Gesellschaften ist jedoch deutlich geringer als 100 %. Siehe dazu auch die Ausführungen zu den Konsolidierungsgrundsätzen und der Segmentberichterstattung in dem Konzernabschluss der Rocket Internet SE.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Rocket Internet SE und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket Internet betreffen, oder durch andere Faktoren. Rocket Internet übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

 

29.09.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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