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Mittwoch, 04.11.2015 17:12 von | Aufrufe: 418

Länder und Verbände beraten Gesetzentwurf zum Sportwettbetrug

Schriftzug "News" (Symbolbild). pixabay.com

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Bundesjustizministerium hat den offiziellen Gesetzentwurf zum Sportwettbetrug an die Bundesländer und die relevanten Verbände verschickt. Dies teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Länder und Verbände haben damit die Gelegenheit, zum Gesetz Stellung zu nehmen. Der Entwurf sieht unter anderem Haftstrafen bis zu drei Jahren für Sportler, Trainer und Schiedsrichter vor, wenn sie sich bestechen lassen und für eine Gegenleistung Sportwettbewerbe manipulieren. Für besonders schwere Fälle ist ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft vorgesehen.

Nach geltendem Recht ist die strafrechtliche Verfolgung von Sportwettbetrug nur unzureichend möglich. Auf die Manipulation sportlicher Wettbewerbe ohne Bezug zu Sportwetten ist der Betrugstatbestand grundsätzlich nicht anzuwenden.

Der Gesetzentwurf könnte im Frühjahr ins Bundeskabinett eingebracht werden und danach auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) initiierte Anti-Doping-Gesetz muss noch zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag und danach vom Bundesrat verabschiedet werden. Möglicherweise tritt es noch zum 1. Januar 2016 in Kraft./ac/DP/zb


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