Neuwagen bei der Auslieferung (Symbolbild).
Mittwoch, 12.10.2016 13:33 von | Aufrufe: 199

Karlsruhe stärkt wohl Verbraucherrechte beim Gebrauchtwagen-Kauf

Neuwagen bei der Auslieferung (Symbolbild). pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof wird wohl seine Rechtsprechung zum Gebrauchtwagen-Kauf zugunsten von Verbrauchern ändern. Grund sei eine Entscheidung des EU-Gerichtshofs, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger am Mittwoch bei der Verhandlung in Karlsruhe. Es geht dabei um die Frage, wer die Ursache für einen Schaden beweisen muss, der innerhalb von sechs Monaten auftritt.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden. Nicht klar war, ob dieser schon von Anfang an bestand oder der Käufer die Schaltung durch einen Bedienfehler kaputt gemacht hatte. Nach der Entscheidung des EU-Gerichtshofs müsse wohl vermutet werden, dass die Ursache für den Getriebeschaden zumindest im Ansatz schon vorhanden war, sagte Milger. Das hieße, der Verkäufer müsste nachweisen, dass der Verbraucher die Schaltung selbst kaputt gemacht hat.

Ein Urteil sollte es am Nachmittag geben. (Az.: VIII ZR 103/15)/cko/DP/stb


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