BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett hat eine Entschädigung der Energiekonzerne RWE
Die Richter hatten RWE und Vattenfall eine Entschädigung für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Strom-Produktionsrechte zugesprochen. 2011 beschlossen Union und FDP unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima den Atomausstieg bis 2022, das führte zur Stilllegung von acht Atomkraftwerken.
Wenige Monate zuvor hatten sie allerdings den rot-grünen Atomausstieg von 2002 noch um Jahre gestreckt und den Konzernen größere Reststrommengen zugesprochen, die sie noch produzieren und verkaufen sollten. Die genaue Entschädigung wird 2023 ermittelt, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und damit die entgangenen Gewinne feststehen. Dem Betreiber Eon
Das Kabinett befasste sich außerdem mit Änderungen bei privaten Sicherheitsdiensten. Seit Ende 2016 gelten schärfere Regeln für das Bewachungsgewerbe. Zum 31. Dezember 2018 soll nun ein "Nationales Bewacherregister" errichtet werden, in welchem bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten werden soll./ted/DP/she
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