IKB Funding Trust I: IKB Funding Trust I veröffentlicht Zustimmungsgesuch

Mittwoch, 04.10.2017 21:40 von DGAP - Aufrufe: 296

DGAP-News: IKB Funding Trust I / Schlagwort(e): Sonstiges IKB Funding Trust I: IKB Funding Trust I veröffentlicht Zustimmungsgesuch 04.10.2017 / 21:37 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Pressemitteilung

vom 4. Oktober 2017

IKB Funding Trust I (eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland (die "Bank")) hat Zustimmungsgesuche (die "Zustimmungsgesuche") ausgegeben für bestimmte Änderungen (die "Vorgeschlagene Änderung") an der Geänderten und Neu Gefassten Treuhandvereinbarung des IKB Funding Trust I (die "Treuhandvereinbarung") in Bezug auf nicht kumulative Trust Preferred Securities (Noncumulative Trust Preferred Securities) in Höhe eines Betrages von 250.000.000 EUR mit einem Liquidationsvorzugsbetrag von 100 EUR pro Wertpapier (ISIN: DE0008592759) , ausgegeben von IKB Funding Trust I, anschließend verringert auf einen ausstehenden Liquidationsvorzugsbetrag von insgesamt 75.068.000 EUR (die "Wertpapiere")

(ISIN: DE0008592759; Common Code: 014973982; WKN: 859275)

Das Zustimmungsgesuch (wie nachstehend definiert) läuft am 6. November 2017 um 17:00 Uhr, Mitteleuropäische Zeit, ab (diese Zeit und dieses Datum, die unter Umständen verlängert oder früher beendet werden können, werden als "Fristablauf" bezeichnet). Zustimmungserklärungen dürfen zu keinem Zeitpunkt widerrufen werden, außer unter den im Abschnitt "Das Zustimmungsgesuch - Bedingungen des Zustimmungsgesuchs" genannten bestimmten eingeschränkten Umständen. Wenn die Erforderlichen Zustimmungen (wie nachstehend definiert) bis zum Fristablauf eingehen, gehen wir davon aus, dass die Vorgeschlagene Änderung (wie nachstehend definiert) an der Treuhandvereinbarung (wie nachstehend definiert) unterzeichnet wird, sobald die Erforderlichen Zustimmungen eingehen, und unverzüglich nach Fristablauf wirksam wird. Ferner gehen wir davon aus, dass die Verschmelzung (wie nachstehend definiert) und die Ausschüttung (wie nachstehend definiert) unverzüglich nach Durchführung der Vorgeschlagenen Änderung (wie nachstehend definiert) vollzogen wird.

Eine Bedingung für den Vollzug der Vorgeschlagenen Änderung ist, dass wir von den Inhabern von mindestens einer einfachen Mehrheit des Liquidationsbetrags der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Wertpapiere gültige Zustimmungserklärungen erhalten haben (die "Erforderlichen Zustimmungen").

Ein wirtschaftlicher Eigentümer, der am Zustimmungsgesuch teilnehmen möchte und der über einen Makler, einen Händler, eine Bank, eine Depotbank, eine Treuhandgesellschaft oder eine andere benannte Person Anteile an den Wertpapieren hält, muss eine(n) solche(n) Makler, Händler, Bank, Depotbank, Treuhandgesellschaft oder andere benannte Person ordnungsgemäß anweisen, seinen/ihren Direkten Teilnehmer bei Euroclear bzw. Clearingstream, über den er/sie die relevanten Wertpapiere hält, zu veranlassen, dem relevanten Clearingsystem eine Zustimmungserklärung zu übermitteln, damit eine Zustimmungserklärung in Bezug auf solche Wertpapiere im Namen des wirtschaftlichen Eigentümers am oder vor dem Fristablauf erteilt wird.

Wir haben dieses Zustimmungsgesuch oder die Wertpapiere nicht gemäß dem Wertpapiergesetz der Vereinigten Staaten, dem Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act"), oder einem einzelstaatlichen Wertpapiergesetz registriert. Eine Aufforderung zu einer Zustimmungserklärung oder ein Angebot oder ein Verkauf der Wertpapiere darf nicht in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen erfolgen, außer gemäß einer Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt.

Das Zustimmungsgesuch wurde von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde, der Securities and Exchange Commission (die "SEC"), weder genehmigt noch abgelehnt, noch hat die SEC eine Einschätzung hinsichtlich der Billigkeit oder der Vorzüge des Zustimmungsgesuchs abgegeben. Gegenteilige Behauptungen sind strafbar.

Weder Beth Andrews, David A. Vanaskey, Russell Crane und Jan Burchards (die "Regulären Treuhänder") noch The Bank of New York Mellon, als Vermögens-Treuhänder (der "Vermögens-Treuhänder"), noch BNY Mellon Trust of Delaware, als Delaware-Treuhänder (der "Delaware-Treuhänder" und zusammen mit den Regulären Treuhändern und dem Vermögenstreuhänder die "Treuhänder"), die Informations- und Administrationsstelle oder ihre jeweiligen Geschäftsführer, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter, sofern zutreffend, geben eine Empfehlung dahingehend ab, ob die Inhaber Zustimmungserklärungen bezüglich der Vorgeschlagenen Änderung gemäß dem Zustimmungsgesuch erteilen sollen, und niemand wurde von einer dieser Personen dazu ermächtigt, eine solche Empfehlung abzugeben.

Termin Kalenderdatum und Zeit Ereignis
Datum der Veröffentlichung 5. Oktober 2017. Veröffentlichung des Zustimmungsgesuchs.
Fristablauf Sofern nicht von uns in unserem alleinigen Ermessen verlängert, am 6. November 2017 um 17:00 Uhr, Mitteleuropäische Zeit. Der Termin, bis zu dem die Zustimmungserklärungen bei der Informations- und Administrationsstelle eingegangen sein müssen.
Datum der Zustimmung   Das Datum, an dem die Erforderlichen Zustimmungen eingehen.
Datum der Ausführung Am oder so bald wie möglich nach dem Datum der Zustimmung. Unter der Annahme, dass die Erforderlichen Zustimmungen bis zum Fristablauf eingegangen sind, das Datum, an dem wir und die Treuhänder, der Sponsor und die Bank die Vereinbarung über die Vorgeschlagene Änderung mit Auswirkung für die Vorgeschlagene Änderung ausfertigen werden (die "Vereinbarung über die Vorgeschlagene Änderung").
Datum der Ergebnisbekanntgabe Voraussichtlich unverzüglich nach dem Datum der Zustimmung. Das Datum, an dem die Ergebnisse des Zustimmungsgesuchs bekannt gegeben werden.

Wir werden sämtliche Bekanntmachungen in Bezug auf das Zustimmungsgesuch im Wege einer Pressemitteilung nach geltendem Recht vornehmen (oder dies veranlassen).

Zusätzliche Dokumentation; Weitere Informationen; Unterstützung Alle Fragen hinsichtlich der Bedingungen des Zustimmungsgesuchs sind an die Informations- und Administrationsstelle zu richten, und zwar an deren nachstehende Adresse und Telefonnummer. Bei Fragen über die Art und Weise der Einreichung einer Zustimmungserklärung im Rahmen des Zustimmungsgesuchs sollten Sie sich an die Informations- und Administrationsstelle wenden:

Lucid Issuer Services Limited Tankerton Works 12 Argyle Walk London WC1H 8HA United Kingdom z. Hd.: Yves Theis/ Thomas Choquet E-Mail: ikb@lucid-is.com Telefon: +44 (0) 20 7704 0880img

Das Zustimmungsgesuch erfolgt in Bezug auf die Wertpapiere eines ausländischen Unternehmens gemäß der nach Regel 802 des Wertpapiergesetzes der Vereinigten Staaten, dem Securities Act of 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung, gewährten Ausnahme. Das Zustimmungsgesuch erfolgt in Bezug auf die Wertpapiere eines ausländisch beherrschten Unternehmens. Das Zustimmungsgesuch unterliegt den Offenlegungsanforderungen eines fremden Landes, die sich von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Abschlüsse, sofern vorhanden, wurden gemäß ausländischen Rechnungslegungsstandards erstellt, die möglicherweise nicht mit den Abschlüssen von Unternehmen aus den Vereinigten Staaten vergleichbar sind.

Es könnte für Sie schwierig sein, Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen, die Sie ggf. gemäß den US-bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen haben, da die Bank und eine Mehrheit ihrer Vermögenswerte sich im Ausland befinden und da einige oder alle leitenden Mitarbeiter und Geschäftsführer möglicherweise im Ausland ansässig sind. Sie sind ggf. nicht in der Lage, ein ausländisches Unternehmen oder dessen leitende Mitarbeiter und Geschäftsführer vor einem ausländischen Gericht wegen der Verletzung US-amerikanischer Wertpapiergesetze zu verklagen. Es kann schwierig sein, ein ausländisches Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen dazu zu bringen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.

 


04.10.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: IKB Funding Trust I
1100 North Market Street
19890 Wilmington, DE
Vereinigte Staaten von Amerika
ISIN: DE0008592759
WKN: 859275
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Hamburg, Stuttgart; Wien (Amtlicher Handel / Official Market)
 
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