Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Freitag, 21.10.2016 05:11 von | Aufrufe: 198

Gutachten weist auf Schlupflöcher im Gesetz gegen Leiharbeit hin

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). pixabay.com https://pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Der Entwurf des Gesetzes gegen den Missbrauch von Leiharbeit von Arbeitsministern Andrea Nahles (SPD) weist nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags Schlupflöcher auf. In dem Bericht, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" zitiert, befassen sich die Gutachter mit dem Vorhaben, dass Leiharbeiter künftig nach neun Monaten für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten sollen. Dieser Equal-Pay-Grundsatz soll verhindern, dass Unternehmen Leiharbeiter dauerhaft einsetzen statt nur vorübergehend, um Auftragsspitzen abzufangen.

Die Gutachter merken dazu an: "Tatsächlich bleibt nach dem Gesetzentwurf eine Rotationslösung denkbar, wenn ein Verleiher beispielsweise zwei Leiharbeitnehmer halbjährlich wechselnd in zwei Entleih-Betrieben einsetzt." Die Gutachter verweisen auf Arbeitsrechtler, die das "Pingpong" und "Karussell-Gestaltungen" nennen, und schreiben: "Insoweit wird die betriebliche Praxis zeigen müssen, inwieweit die Regelungen des Änderungsentwurfs Umgehungen des Equal Pay tatsächlich verhindern."

Bedenken der Gutachter gibt es auch bei einem anderem Kernpunkt des Gesetzes. Leiharbeiter sollen künftig nur 18 Monate in einem Betrieb bleiben dürfen. Danach muss der Einsatzbetrieb sie übernehmen oder zurück an den Verleiher geben. Liegen dabei zwischen zwei Einsätzen des Leiharbeitnehmers bei demselben Entleiher nicht mindestens drei Monate, werden die Einsatzzeiten addiert. Dazu heißt es in dem Gutachten: "Im Ergebnis wird es nach dem Gesetzesentwurf möglich bleiben, Arbeitsplätze langfristig mit Leiharbeitnehmern zu besetzen, sofern diese spätestens nach 18 Monaten ausgetauscht werden."/ro/DP/stk


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