Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Donnerstag, 13.10.2016 13:42 von | Aufrufe: 241

Gericht verhandelt über Mitspracherecht des Unterhauses bei Brexit

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©unsplash.com

LONDON (dpa-AFX) - Darf die britische Regierung den geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU ohne Zustimmung des Parlaments einleiten? Diese Frage beschäftigt seit Donnerstag ein Gericht in London. Premierministerin Theresa May möchte Artikel 50 des Lissabon-Vertrags der EU, der den Austritt eines Landes aus der Union regelt, im kommenden März ohne Abstimmung im Parlament in Gang setzen. Dagegen klagt nun unter anderem die Investmentmanagerin Gina Miller vor dem Londoner High Court.

Dem britischen BBC Radio 4 sagte Miller, es gehe ihr darum, eine grundlegende Rechtsfrage zur Macht von Premierministern zu klären. May beruft sich auf die Entscheidung der Briten beim Referendum vom 23. Juni. Bei der historischen Abstimmung hatte die Mehrheit der Wähler für einen Austritt aus der EU votiert. Die Richter müssen nun prüfen, wer Brüssel über den geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU informieren darf.

Wäre die Klage erfolgreich, so die Befürchtung von Brexit-Befürwortern, könnte das Parlament die Entscheidung des Referendums noch einmal rückgängig machen. Die Mehrheit der Abgeordneten gilt als Brexit-Gegner. "Ich glaube, das ist ein ziemlich offensichtlicher Versuch, das Referendum durch die Hintertür zu kippen", sagte der konservative Abgeordnete Dominic Raab im BBC-Radio. Die Verhandlung ist auf zweieinhalb Tage angesetzt./kas/cmy/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

PR Newswire Thumbnail
02:00 - PR Newswire