KREFELD (dpa-AFX) - Das Krefelder Landgericht hat im VW-Abgasskandal einen städtischen Autohändler dazu verurteilt, zwei Audis mit "Schummel-Software" zurückzunehmen. Bei den Abgas-Manipulationen handele es sich um einen erheblichen Mangel, und eine Nachbesserung durch Software-Update sei für die Käufer nicht zumutbar, entschied das Gericht am Mittwoch (A.: 2 O 72/16 und 2 O 83/16). Auch nach einer Nachrüstung bleibe für die Fahrzeuge nämlich ein "berechtigter Mangelverdacht", so das Gericht. Bisher hatten Gerichte Rücknahmeklagen von Kunden meist abgewiesen, es gibt bundesweit aber auch schon Landgerichts-Urteile zugunsten der Kläger. Die Krefelder Kläger erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer./rs/DP/stb
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