Favorit für Amt des EU-Parlamentspräsidenten vertuschte VW-Skandal

Freitag, 13.01.2017 07:20 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 282

Antonio Tajani, Kandidat der EVP-Fraktion im Europaparlament und Favorit bei der Wahl des neuen Parlamentspräsidenten am 17. Januar, gerät wegen seiner Verwicklung in den VW-Abgasskandal weiter unter Druck.

Tajani wurde im Juli 2012 als damaliger EU-Industriekommissar von einem Manager eines Autozulieferers über Manipulationen bei Abgasmessungen informiert, bei denen die Auto-Software Abgasmessungen erkennt und automatisch in einen Betrugsmodus schaltet. Der Einsatz einer solchen Software wurde 2015 von VW eingeräumt. Weil Tajani den Hinweisen nicht nachgegangen war, attestierte ihm der Untersuchungsausschuss des Europaparlaments zum Abgasskandal bereits eine Mitschuld.

Darüber hinaus hat Tajani am 26. November 2015 bei Twitter ein Schriftstück mit den Kontaktdaten jenes Automanagers veröffentlicht, der ihn über die Abgasmanipulationen informiert hatte. Er machte damit einen Zulieferer öffentlich, der seine Kunden – die Autohersteller – schwerer Manipulationen bezichtigte. Der Zulieferer musste wirtschaftliche Nachteile durch Tajanis Enthüllung fürchten und forderte Tajani laut Recherchen der WirtschaftsWoche umgehend auf, den Firmennamen und die Kontaktdaten bei Twitter zu löschen. Dieser reagierte jedoch mit einer Gegenforderung: Der Autozulieferer solle öffentlich einräumen, dass er Tajani nicht frühzeitig über die Abgasmanipulationen unterrichtet habe. Mehrfach erhob Tajani diese Forderung, jedes Mal lehnte der Manager des Zulieferers ab. Tajanis Twitter-Attacke ist bis heute online.

Tajani wollte den Vorgang gegenüber der WirtschaftsWoche nicht kommentieren. Rolf Schwartmann, Rechtsprofessor an der TH Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, sieht in Tajanis Vorgehen jedoch einen klaren Gesetzesverstoß: „Wenn ein EU-Parlamentarier ein vertraulich übersandtes Schriftstück mit Name und Telefonnummer eines Dritten veröffentlicht und dafür zuvor kein Einverständnis dieser Person eingeholt wurde, ist das ein Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.“

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