EuGH bestätigt Geldbußen gegen Luftfrachtkartell

Donnerstag, 01.02.2018 10:55 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 81

Der Europäische Gerichtshof hat eine Geldbuße von 169 Millionen Euro gegen ein Luftfrachtkartell bestätigt.

Der Europäische Gerichtshof hat Geldbußen von 169 Millionen Euro gegen ein Luftfrachtkartell bestätigt, an dem auch die deutschen Spediteure Kühne + Nagel, Schenker und Deutsche Bahn beteiligt waren. Die Luxemburger EU-Richter wiesen Einsprüche der Unternehmen gegen die 2012 von der EU-Kommission verhängten Strafe am Donnerstag zurück.

Die Brüsseler Behörde hatte den Spediteuren wettbewerbsfeindliche Absprachen in den Jahren 2002 bis 2007 vorgeworfen, die ihre Gewinnmargen sichern sollten. Nach Feststellung der Kommission hatten sie Aufschläge für Dienstleistungen bei der Zollabfertigung vereinbart. Zudem taten sie sich zusammen, um Währungsrisiken abzufedern. Für Zeiten hoher Nachfrage einigten sie sich auf einen „Hauptsaisonaufschlag“.

Die Unternehmen hatten Widerspruch gegen die Geldbußen eingelegt, aber 2016 schon in der ersten Instanz vor dem EU-Gericht eine Niederlage kassiert. Vor dem EuGH (Rechtssachen C-261/16 P, C-264/16 P, C-271/16 P) hatten sie nun ebenfalls keinen Erfolg: Die Richter hielten die Geldbußen aufrecht. Neben Kühne + Nagel International, Schenker und Deutscher Bahn sind die Unternehmen Panalpina World Transport, Ceva Freight und EGL betroffen.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News



Kurse